Versionen im Vergleich

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  1. Installation und Konfiguration der Infrastrukturkomponenten: Die notwendigen Infrastrukturkomponenten sind in der jeweils erforderlichen Version zu installieren und zu konfigurieren. Sofern sich die notwendigen Infrastrukturkomponenten ändern oder weitere ergänzt werden müssen, sind diese Infrastrukturkomponenten umgehend zu ändern bzw. zu ergänzen.

  2. Sichererstellung der geforderten Versionen: Die notwendigen Infrastrukturkomponenten sind auf den jeweiligen Versionsstand zu bringen, die von der PICTURE GmbH vorgegeben werden. Sofern vorgegebene Versionen und/oder vorgegebene Infrastrukturkomponenten vom Auftraggeber nicht verwendet werden, besteht kein Anspruch auf ordnungsmäßigen Betrieb der Plattform.

  3. Lizenzierung und Kostenübernahme: Sofern notwendige Infrastrukturkomponenten einer gesonderten Lizenzierung unterliegen und/oder damit Lizenzkosten anfallen, sind diese vom Betreiber vollständig zu tragen. Die Verantwortung für die Lizenzierung obliegt ausschließlich dem Betreiber.

  4. Zugriffsschutz und Sicherheit der Systemkomponenten: Der Betreiber ist ab der Inbetriebnahme der Software (insb. der enthaltenen Schnittstellen zu eigenen Systemen) für die Sicherheit seiner eigenen Systeme, Angebote und Anwendungen selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, innerhalb seines Einflussbereiches sämtliche nach aktuellem Wissensstand erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Betriebs-, System- und Datensicherheit zu ergreifen. Die PICTURE GmbH übernimmt keine wie auch immer geartete Garantie für einen Schutz gegen nicht autorisierte Fremdeingriffe. Die PICTURE GmbH haftet nicht für Vorfälle oder Sicherheitsprobleme, die sich nicht allein auf die Anwendung zurückführen lassen. Eine Haftung für ursächliche Komponenten des Betreibers wird nicht übernommen. Der Betreiber hat gegenüber dem Auftragnehmer auch keinerlei Ansprüche auf kostenlose Behebung derartiger Probleme und Fehlerzustände, etwaige Ausgleichszahlungen oder Vergütungsminderungen.

  5. Sicherung (Backup) und Rücksicherung von Daten und Konfigurationen: Der Betreiber ist alleinig und vollständig für die Durchführung von notwendigen Sicherungen (Backups) sowie deren Wiedereinspielung verantwortlich. Diese Verantwortung erstreckt sich auf alle Infrastrukturkomponenten, wie z. B. Datenbanken, Betriebssystem, Konfigurationsdateien, Dateiablagen und Verzeichnissysteme.

  6. Einspielen von Updates und Wartungsreleases der Plattform: Der Betreiber spielt alle erhaltenen Wartungsreleases, Updates und Upgrades der Software umgehend ein. Personal, Infrastruktur und Know-How zum Einspielen der Updates muss der Betreiber vorhalten.

  7. Benennung des verantwortlichen Betriebspersonals: Der Betreiber hat, sofern der Bedarf besteht mit Support-Mitarbeitern der PICTURE GmbH für die Betriebsunterstützung zu kommunizieren, genau eine für den Betrieb verantwortliche Person sowie genau eine Vertretung namentlich mit Kontaktdaten zu nennen. Es ist zwingend eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Kommunikation findet aus Gründen der Sicherheitsrichtlinien der PICTURE GmbH ausschließlich mit diesen genannten Personen statt. Die Kommunikation zwischen Betreiber und PICTURE GmbH findet auf Deutsch oder Englisch statt.

  8. Bereitstellung von Daten zur Betriebsunterstützung: Sofern der Betreiber weitere Unterstützungsleistungen für den Betrieb der Software bei der PICTURE GmbH bezieht, hat der Betreiber die dafür notwendigen Informationen und Daten entsprechend vorzubereiten und den Mitarbeitern der PICTURE GmbH zuzustellen. Hierbei trägt der Betreiber die alleinige Verantwortung für die datenschutzrechlich datenschutzrechtlich und datensicherheitsrelevante Umsetzung der Datenextraktion, -aufbereitung und -zustellung.

  9. Einrichtung, Wartung und Sicherung von Remote-Zugängen: Sofern der Betreiber der PICTURE GmbH Zugänge zum System oder Teilen der Infrastrukturkomponenten zur Verfügung stellen möchte, z. B. zum Zwecke der Unterstützung beim Betrieb der Plattform, ist der Betreiber  vollständig und ausschließlich für die Einrichtung, Wartung und Sicherung dieser Zugänge verantwortlich. Änderungen von Zugangsdaten und -wegen sind der PICTURE GmbH unverzüglich anzuzeigen.

  10. Qualifikation und Fortbildung der betreuenden Mitarbeiter: Der Betreiber zeichnet sich verantwortlich für die sach- und zeitgerechte Qualifikation und Fortbildung der betreuenden Mitarbeiter, die den Betrieb der Plattform gewährleisten.

  11. Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheitsrichtlinien: Der Betreiber hat entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen und eigenen Richtlinien für Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

  12. Auskunftspflicht  über Art und Bestand der vorgehaltenen Daten: Sofern Dritte - speziell von Amtswegen - eine Auskunft über Daten, die in der Software gehalten werden verlangen, z. B. aus datenschutzrechtlichen Gründen, obliegt es ausschließlich dem Betreiber diese Auskünfte zu erteilen.

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Sofern mit dem Betreiber abweichend individuelle Pflegeleistungen vereinbart wurden, sind diese Unterstützungleistungen Unterstützungsleistungen dieser Vereinbarung direkt zu entnehmen.

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