Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Der Eigenbetrieb der PICTURE-Prozessplattform ist nur von Endkunden mit gültigen Nutzungslizenzen möglich.

2. Anforderungen

2.1

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Für den Betrieb der Software sowie der Softwarebasiskomponenten empfehlen wir folgende oder in der Leistung vergleichbare oder umfassendere Hardwareausstattung:

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Im Rahmen dieser Darstellung wurde von erforderlichen redundanten Hardware-Komponenten und Software für eine erhöhte Sicherheit und Verfügbarkeit des Systems abgesehen. Diese Komponenten sind bei Bedarf durch den Betreiber bereitzustellen.

Individuelle Anforderungen eines Betreibers können von dieser Empfehlung abweichen und ergeben sich aus

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2.2. Softwareanforderungen (Softwareinfrastrukturkomponenten)

Bei der PICTURE-Prozessplattform handelt es sich um eine verteilte Web-Applikation für deren Betrieb folgende Infrastrukurkomponenten erforderlich sind:

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Hardware- und Software-Anforderungen

Die aktuellen Hard- und Software-Anforderungen für den Betrieb der PICTURE-Prozessplattform finden Sie hier.

2.3 Qualifikationsanforderungen

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