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*) Die mit dem Stern-Symbol markierten Leistungen sind nicht in den SaaS-Nutzungsgebühren enthalten und werden ggf. nach Aufwand separat abgerechnet. Wenden Sie sich gerne an unseren Support für weitere Informationen. 

Sofern in der jeweils mit einem Auftraggeber abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 28 der DSGVO keine abweichenden bzw. konkretisierenden Angaben gemacht werden, ist der TAP ebenfalls dazu berechtigt, schriftliche Weisungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zu erteilen. 

Aus Sicherheitsgründen sind unsere Support-Mitarbeiter dazu angewiesen, die o.g. Aufträge nur von Personen entgegenzunehmen, die in unserer Kundendatenbank für den jeweiligen Mandanten als TAP hinterlegt sind. Erreichen uns entsprechende Anfragen von anderen Personen werden unsere Mitarbeiter diese an den/die benannten TAPs verweisen. Bitte stellen Sie daher sicher, dass für Ihren Mandanten jederzeit mindestens ein aktueller TAP hinterlegt ist.

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