Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Info

Sie Nutzen die Firefox Version 57 oder eine aktuellere Version und können keine Dateilinks öffnen? Hier erfahren Sie, wie dies trotzdem möglich ist.

Problem

Das Öffnen von Dateilinks wird standardmäßig von allen gängigen Browsern blockiert, da diese ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Aufrufen von Dateilinks in Firefox Clients ab Version 57 ermöglichen. Wie Sie das Öffnen dieser Links in Google Chrome, Internet Explorer 11 und Firefox vor Version 57 ermöglichen können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Lösung

Hinweis

Bitte ziehen Sie ggf. Ihre IT-Abteilung zur Rate, bevor Sie die folgenden Schritte befolgen! Evtl. sind die Seiten, auf denen Sie die u.g. Einstellungen vornehmen können, für normale Anwender gesperrt, sodass diese nur zentral durch einen Administrator vorgenommen werden können. 

Öffnen Sie die erweiterten Einstellungen Ihres Firefox Clients-Browsers, indem Sie über die URL-Leiste auf in der Adresszeile die Adresse "about:config gehen" eingeben. Nun erscheint eine Warnung, die Sie sich auf jeden Fall durchlesen sollten.

Anschließend finden Sie eine Reihe von Einstellungen. Machen Sie einen Rechtsklick und wählen "Neu" → "String" aus. Fügen Sie auf diese Weise folgende drei Einstellungen hinzu:

EigenschaftsnameWert
capability.policy.policynameslocalfilelinks
capability.policy.localfilelinks.sites<Die URL ihrer Plattform>
capability.policy.localfilelinks.checkloaduri.enabledallAccess


Info

Die URL Ihrer Plattform sieht ungefähr so aus: "https://Bitte beachten Sie, dass Sie unter "capability.policy.localfilelinks.sites" die vollständige Domain Ihres Prozessplattform-Mandanten inkl. Webserver-ID eingeben müssen (z.B https://www88.prozessplattform.de). Die für Ihren Prozessplattform-Mandanten passende Webserver-ID können Sie der Adresszeile Ihres Browsers entnehmen: Tragen Sie die bekannte "www.prozessplattform.de/beispiel-stadt""-Adresse Ihres Mandanten in die Adresszeile Ihres Browsers ein und rufen Sie die Seite auf. Sie werden dann automatisch auf den konkreten für Ihren Mandanten zuständigen Webserver weitergeleitet. Dessen Adresse können Sie dann in der Adresszeile des Browsers nachlesen. 


Sobald Sie diese drei Einstellungen angelegt haben, können Sie Dateilinks genauso wie normale Hyperlinks aufrufen.

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