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Die Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 0827.01.2025 erfasst und geprüft zuletzt überprüft. |
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Unsere Mission
Wir betrachten Barrierefreiheit als grundlegendes Menschenrecht und zugleich als Chance, eine inklusive digitale Plattform zu schaffen. Unsere Erfahrung zeigt, dass barrierefreie Oberflächen die Benutzerfreundlichkeit für alle Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen oder Behinderungen – nicht nur erheblich steigern, sondern auch ein entscheidendes Merkmal hochwertiger Software darstellen.
Aus diesem Grund haben wir unsere Entwicklungsarbeiten an unseren Softwarelösungen seit Anfang 2020 das Vorgehen zur Entwicklung unserer Softwarelösungen schrittweise an die Herausforderungen der digitalen Barrierefreiheit angepasst und stehen im engen Austausch mit betroffenen Nutzer/-innen.
Mit der Version 2025.01 1 der PICTURE-Prozessplattform ermöglicht bietet unsere digitale Prozessmanagement-Lösung erstmals den barrierefreien Zugang zu Prozessdokumentationen. Selbst grafische Prozessmodelle lassen sich nun barrierefrei erschließen und zum Beispiel mit Hilfe des Moduls (Funktionsbereichs) “Cockpit” erstmals einen vollständig barrierefreien lesenden Zugang zu allen Inhalten der Prozessdokumentation. Dazu gehören Steckbriefe, Prozessmodelle und Prozesslandkarten. Auch grafische Prozessdarstellungen sind jetzt barrierefrei zugänglich und können problemlos mit assistiven Technologien wie Screenreadern problemlos lesen.Die Erreichung dieses Meilensteins ist für uns erst der Anfang, und wir werden kontinuierlich daran arbeiten, die Barrierefreiheit unserer Softwarelösungen weiter auszubauen und zu verbesserngenutzt werden.
Zukünftig werden wir weitere Funktionsbereiche der PICTURE-Prozessplattform schrittweise barrierefrei gestalten.
Welche
Welchen Anforderungen stellen wir uns?
Um unseren Kunden eine klare und verlässliche Aussage zur Konformität Barrierefreiheit unserer Software mit den Anforderungen der Barrierefreiheit geben zu können, haben wir uns entschieden, nicht nur die internationalen Standards zu erfüllen, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben für Softwareprodukte im öffentlichen Bereich konsequent zu berücksichtigen.Dies umfasst die Einhaltung folgender Rechtsgrundlagen und Standardszu geben, erfüllen wir die einschlägigen internationale Standards sowie die rechtlichen Vorgaben für Software im öffentlichen Sektor in Deutschland.
Dabei halten wir uns an folgende Standards und Richtlinien:
Web Content Accessibility Guidelines - WCAG 2.2 des World Wide Web Consortiums (W3C)
Selbstbewertung nach BIK-Testmethodik “BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web)”
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
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Ab der Version 2025.01 erfüllt die 1 erfüllt das Modul „Cockpit“ der PICTURE-Prozessplattform im Barrierefreiheitsmodus nach umfassender interner Qualitätssicherung und Prüfung bei aktiviertem Barrierefreiheitsmodus vollständig die folgenden AnforderungenStandards:
Durch die Konformität mit den Anforderungen gilt PICTURE-Prozessplattform im Barrierefreiheitsmodus als barrierefreiDie Konformität wurde im Rahmen eines Selbsttests gemäß den Anforderungen von BITV und EN 301 549 (Web) nachgewiesen. Durch der Erfüllung dieser Anforderungen wird das Modul „Cockpit“ der PICTURE-Prozessplattform bei aktiviertem Barrierefreiheitsmodus als barrierefrei eingestuft. |
Aktueller Prüfbericht der BIK-Selbstbewertung
https://picture.atlassian.net/wiki/spaces/PPPGR/pages/4413685761/Pr+fbericht+Prüfbericht 29.11.2024 + - + PICTURE-Prozessplattform +v3.28+Barrierefreiheitsmodus+nach+v2025.1 (Barrierefreiheitsmodus) nach BITV-Test +/ EN + 301 + 549 +(Web)
Ergebnis: 7 von 7 der ausgewählten Seiten wurden als BITV- / EN 301 549-konform bewertet.
Unsere Maßnahmen zur Erreichung und Prüfung der Anforderungen
Um unsere die o.g. Funktionsbereiche der PICTURE-Prozessplattform im bei aktiviertem Barrierefreiheitsmodus als barrierefrei konform bezeichnen bereitstellen zu können, haben wir umfassende Maßnahmen ergriffen, um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen und zu überprüfen. Im Folgenden möchten wir Ihnen transparent alle Schritte vorstellen.
Anpassung der Entwicklungsarbeit
Um barrierefreie Software erfolgreich zu entwickeln, sind zwei zentrale Aspekte unerlässlich: Zum einen ein tiefes Verständnis der vielfältigen Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzer/-innen im Umgang mit Software, zum anderen umfassendes technologisches Know-how über Barrierefreiheitstechniken. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren ein Experten-Team aufgebaut, das unsere Entwicklungsarbeiten in allen Phasen begleitet und berät – von der Idee über Konzeption und Entwicklung bis hin zur Veröffentlichung und kontinuierlichen Pflege.
Die Aufgaben dieses Experten-Teams umfassen unter anderem:
Dokumentation der Anforderungen zur Barrierefreiheit
Aufbau einer Wissensbasis zu Barrierefreiheitsthemen
Schulungen von Mitarbeiter/-innen zu Barrierefreiheitstechniken
Operative Arbeit an Themen der Barrierefreiheit
Qualitätssicherung im Bereich Barrierefreiheit
Befähigung weiterer Mitarbeiter/-innen, operative Arbeiten und Qualitätssicherung selbstständig durchzuführen
Durchführung von Nutzertests mit betroffenen Personen
Selbstbewertung der Barrierefreiheit unserer Lösungen
Kundensupport für Anliegen zur Barrierefreiheit
Dieses strukturierte Vorgehen stellt sicher, dass wir nicht nur den aktuellen Anforderungen gerecht werden, sondern auch nachhaltig eine barrierefreie Softwareentwicklung in unserem Unternehmen verankern.
Qualitätssicherung während der Entwicklung
Um die Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen während der Entwicklung konsequent sicherzustellen, setzen wir auf eine umfassende Qualitätssicherung.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden bereits vor Beginn der Entwicklung als verpflichtend definiert und von unseren entwicklungsbegleitend bereits durch unsere Entwickler/-innen eigenständig überprüft. Dabei kommen folgende Maßnahmen zum Einsatz:
Manuelle Tests mit assistiven Technologien: Unsere Entwickler/-innen testen neue oder geänderte Funktionen bereits während der Entwicklung mit Screenreadern wie JAWS und NVDA, um deren Vorlesbarkeit und Bedienbarkeit sicherzustellen.
Automatisierte Tests zur Überprüfung von Barrierefreiheits-Basics: Mithilfe der standardisierten Software-Bibliothek axe-core führen wir kontinuierlich automatisierte Tests durch, um die Einhaltung grundlegender Barrierefreiheitstechniken sicherzustellen.
Tests mit betroffenen Personen: Für die Version 2025.01 1 der PICTURE-Prozessplattform haben wir zwei begleitete Tests Nutzertests mit blinden Personen durchgeführt. Dabei wurde geprüft, wie verständlich und bedienbar die Benutzeroberflächen sind. Das wertvolle Feedback aus diesen Tests haben wir direkt genutzt, um Probleme zu beheben und die Benutzerfreundlichkeit weiter zu verbessern.
Durch diese Maßnahmen stellen wir sicher, dass Barrierefreiheit nicht nur ein theoretischer Anspruch bleibt, sondern in der Praxis konsequent umgesetzt wird.
Durchführung der BIK-Selbstbewertung
Zum Ende der Entwicklungsarbeiten an der Version 2025.01 1 der PICTURE-Prozessplattform haben wir zwei umfangreiche Selbstbewertungen nach BIK-Testmethodik “BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web)” durchgeführt.
Das Ziel dieser Prüfung ist eine Selbsteinschätzung über den aktuellen Zustand zur Barrierefreiheit und dient zur Validierung der bisherigen systematischen Arbeit zum Thema Barrierefreiheit. Die PICTURE GmbH versichert, dass alle Prüfschritte aus dem BIK-Testverfahren gewissenhaft durchgeführt wurden. Eine unabhängige Prüfung wird zeitnah angestrebt.
In der aktuellsten Selbstbewertung vom 29.11.2024 erreichen wir eine vollständige Konformität zur
BITV- / EN 301 549.
Die in der vorherigen Selbstbewertung gefunden Probleme initialen Selbstbewertung vom 15.10.2024 identifizierten Abweichungen wurde systematisch erfasst und behoben. Im Folgenden finden Sie die detaillierten Prüfberichte.
Prüfbericht 29.11.2024 - PICTURE-Prozessplattform v2025.1 (Barrierefreiheitsmodus) nach BITV-Test / EN 301 549 (Web) (aktuellneueste vorliegende Fassung)
Abgrenzung des Barrierefreiheitsmodus zum Rest der Anwendung
Wie im vorherigen Teil beschrieben, haben wir mitEinordnung der barrierefrei verfügbaren Funktionsbereiche zur Gesamt-Anwendung
Mit der Version 2025.01 1 der PICTURE-Prozessplattform haben wir den gesamten lesenden Zugang zu Inhalten allen Artefakten der Prozessdokumentation (Prozesssteckbriefe, Prozessmodelle, Prozesslandkarten) barrierefrei gestaltet. Alle Die hierfür erforderlichen Masken benötigten Bildschirmmasken und Funktionen wurden von Grund auf vollständig mit neuen Technologien barrierefrei entwickelt und wurden unter dem Barrierefreiheitsmodus als Oberbegriff zusammengefasst. Im Barrierefreiheitsmodus ist es aktuell möglich, Inhalte in der PICTURE-Prozessplattform zu lesen. Da wir im Barrierefreiheitsmodus umfangreiche Funktionen anbieten, haben wir uns entschieden, diesen Teil der PICTURE-Prozessplattform als alleinstehendes Softwareprodukt zu betrachten und zu bewertenbarrierefrei umgesetzt. Diese sind im Modul „Cockpit“ gebündelt, das in sich abgeschlossen nutzbar ist.
Das Modul richtet sich an eine zentrale Anwendergruppe der Prozessplattform – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Organisation, die als Endanwenderinnen und Endanwender die Prozessdokumentation nutzen. Aufgrund dieser klaren Abgrenzung betrachten wir das Modul „Cockpit“ als eigenständiges Softwareprodukt und haben dessen Barrierefreiheit gesondert bewertet.
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Eine vollständige Übersicht aller barrierefreien Funktionsbereiche und eine ausführliche Erklärung zu unseren Barrierefreiheitsfunktionen finden Sie im folgenden Informationsportal-Kapitel: Barrierefreiheitsmodus. |
Der restliche Teil Die übrigen Funktionsbereiche der PICTURE-Prozessplattform, in denen die Bearbeitungsfunktion für Prozessdokumentationen und grafische Prozessmodelle im Vordergrund steht, ist bisher nicht barrierefrei. Dies wird sich jedoch zukünftig schrittweise ändern und der Funktionsumfang des Barrierefreiheitsmodul wird vergrößertdie sich auf die Bearbeitung (schreibender Zugriff) und die Erstellung grafischer Prozessmodelle konzentrieren, sind derzeit noch nicht barrierefrei. Diese Bereiche werden jedoch schrittweise barrierefrei weiterentwickelt, sodass der barrierefreie Funktionsumfang kontinuierlich ausgebaut wird, stets auf Basis des aktuellen Stands der Technik.
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Mehr Informationen zu den Barrierefreiheitsstandards von Confluence finden Sie auf der Atlassian Accessibility-Seite: https://www.atlassian.com/accessibility (englisch) |
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Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Software für alle Menschen zugänglich ist. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich per Email an unser Support-Team:
Unser Support-Team gibt Ihnen spätestens am übernächsten Werktag innerhalb unserer Service-Zeiten eine Rückmeldung auf Ihre E-Mail. Bei Bedarf können wir nach der ersten Kontaktaufnahme per E-Mail auch über alternative Kommunikationswege wie Telefon oder Videokonferenz mit Ihnen in Kontakt treten.
Hinweise zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage
Um Ihnen so schnell wie möglich helfen zu können, bitten wir Sie, folgende Informationen in Ihrer Anfrage anzugeben:
Gerätetyp und Betriebssystem (z. B. Windows-PC)
Verwendete Assistenztechnologien (z. B. Screenreader, Bildschirmvergrößerung)
Beschreibung des Problems (bitte möglichst detailliert, z. B. Schritte, bei denen das Problem auftritt)
Wir freuen uns über jedes konstruktive Feedback unserer Anwender/-innen. Ihre Anregungen lassen wir gerne in die Weiterentwicklung der Prozessplattform einfließen.
Empfohlene Anwendungen / Assistierender Technologie
Für die optimale Nutzung unserer Software empfehlen wir folgende Kombinationen aus Browsern und assistierenden Technologien:
Mozilla Firefox in Verbindung mit den Screenreadern NVDA oder JAWS.
Diese Kombinationen wurden umfassend getestet und bieten die beste Unterstützung für Barrierefreiheit in der PICTURE-Prozessplattform. Sollten Sie andere Technologien nutzen und auf Probleme stoßen, steht unser Support-Team gern zur Seite