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Auf dieser Seite finden Sie Informationen, wie Sie in den von der Prozessplattform unterstützten Webbrowsern die Rechtschreibprüfung aktivieren.

Die In der PICTURE-Prozessplattform stellt keine eigene Rechtschreibprüfung zur Verfügung. Sie können diese jedoch in Ihrem Browser manuell aktivieren, sodass Sie als Fehler erkannte Wörter per Rechtsklick korrigieren lassen können und oder Wörter in Ihr persönliches Wörterbuch hinzufügen können.

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Image Removedbieten wir bewusst keine eigene Rechtschreibprüfung an. Stattdessen können Sie die in Ihren Webbrowser integrierte Rechtschreibprüfung nutzen. Somit können Sie Ihre ggf. dort bereits gepflegten benutzerdefinierten Wörterbücher auch in der Prozessplattform wiederverwenden. Die Rechtschreibprüfung wird in den von der Prozessplattform unterstützten Webbrowsern für mehrzeilige Eingabefelder (Textfelder) angeboten und steht somit insbesondere für folgende Texte zur Verfügung:

  • Beschriftungen von Bausteinen und anderen Modellelementen

  • formatierbare Freitextfelder in Steckbriefen und Baustein-Attributen

  • Beschreibungsfelder für sonstige Objekte (z.B. Aufgaben, Arbeitsbereiche, Nutzergruppen).

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Integrierte Rechtschreibprüfung aktivieren

Um die integrierte Rechtschreibprüfung nutzen zu können, müssen Sie diese je nach Browser zunächst ggf. noch manuell aktivieren. Im folgenden finden Sie Hinweise, wie Sie dies in den von der Prozessplattform unterstützten Browsern tun können.

Mozilla Firefox

Zur Aktivierung der Rechtschreibprüfung muss erst noch das deutsche Wörterbuch heruntergeladen werden - folgen Sie der Anleitung unter https://support.mozilla.org/de/kb/Rechtschreibpruefung-nutzen .

Microsoft Edge, Google Chrome und andere Chromium-basierte Browser

Die Rechtschreibprüfung sollte standardmäßig bereits aktiviert sein. Andernfalls öffnen Sie die Browser-Einstellungen und suchen dort nach "Rechtschreibprüfung" und aktivieren Sie diese (vgl. Screenshots). Falls Sie auf Grund eingeschränkter Rechte Ihres Benutzerkontos diese Einstellungen nicht zur Verfügung haben sollten, wenden Sie sich ggf. an Ihre IT-Abteilung.

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