Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 11 Nächste Version anzeigen »

Stand: 15.10.2019

gültig für die PICTURE-Prozessplattform Version 3.3.X  und höher

1. Präambel

Die PICTURE GmbH bietet Ihren Kunden seit mehreren Jahren erfolgreich den Betrieb der PICTURE-Prozessplattform in Form einer "Managed Hosting"-Lösung an. Über 98% unserer Kunden lassen die PICTURE-Prozessplattform erfolgreich und zufrieden von uns betreiben.

Sofern aus besonderen technischen und/oder organisatorischen Gründen der Interessent/Kunde es für sinnvoll und notwendig erachtet, den Betrieb der PICTURE-Prozessplattform als Eigenbetrieb zu realisieren, gelten diese Anforderungen und Konditionen.

Unter Eigenbetrieb wird die Bereitstellung, Einrichtung, Wartung, Pflege und Sicherung der notwendigen Hardware und Software-Infrastrukturkomponenten, die für die Nutzung der PICTURE-Plattform notwendig sind, verstanden.

Der Interessent/Kunde, der die PICTURE-Prozessplattform in Form des Eigenbetriebes betreibt, wird im Folgenden "Betreiber" genannt.

Der Betreiber erkennt an, dass der ordnungsmäßige Betrieb der PICTURE-Plattform nur bei Einhaltung dieser Anforderungen sichergestellt werden kann. Ein Anspruch auf ordnungsmäßige Funktionalität der PICTURE-Prozessplattform bei Nichteinhaltung oder Nichtrealisierung dieser Anforderungen und Konditionen besteht nicht.

Die hier dargestellten Anforderungen und Konditionen können sich bei einem Wechsel der Softwareversion (Wartungsrelease, Updates und Upgrades) verändern. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers die Betriebsinfrastruktur und -prozesse auf die geänderten Anforderungen unverzüglich anzupassen.

Der Eigenbetrieb der PICTURE-Prozessplattform ist nur von Endkunden mit gültigen Nutzungslizenzen möglich.

2. Anforderungen

2.1 Hardware- und Software-Anforderungen

Die aktuellen Hard- und Software-Anforderungen für den Betrieb der PICTURE-Prozessplattform finden Sie /wiki/spaces/PPPHosting/pages/153984722nter /wiki/spaces/PPPHosting/pages/906199128.

2.2 Qualifikationsanforderungen

Für den Eigenbetrieb muss der Betreiber qualifiziertes Personal inkl. Vertretungen oder eingekaufte Personal- und/oder Serviceleistungen für die Durchführung der in Ziffer 3 genannten Verantwortlichkeiten vorhalten.

Der notwendige Umfang der Qualifikationen in den hier genannten Qualifikationsbereichen ergibt sich aus den individuellen Qualitätsansprüchen des Interessenten/Kunden bzgl. Antwortzeit, Verfügbarkeit, Datenschutz und Datensicherheit der Software und der dort gespeicherten Daten.

Folgende Qualifikationsbereiche sind mindestens abzudecken:

  • Einrichtung, Betrieb, Monitoring und Update der unter 2.1 genannten Hardware

  • Einrichtung, Betrieb, Monitoring und Update der unter 2.1 genannten Software-Infrastrukturkomponenten

  • Bash-/Batch-Scripting für Start, Shutdown, Datensicherung, Datenrückspielung und ähnliche Aufgaben

  • Einrichtung, Pflege und Monitoring von Cron-Jobs (Skripten)

  • Aufruf der von der PICTURE GmbH bereitgestellten Java-Command-Line-Tools für Datenbankmigrationen und andere Betriebsaufgaben

  • Interpretation und Auswertung von technischen Log-Files und Systemausgaben

  • Verzeichnis- und Dateioperationen

  • Edtitieren von Konfigurationsdateien

3. Verantwortlichkeiten und Haftung des Betreibers

Die Verantwortung für die korrekte Installation, den Betrieb, die Sicherheit und die Sicherung liegen beim Eigenbetrieb der PICTURE-Prozessplattform vollständig beim Betreiber.

Für alle Schäden, die auf Aufgaben- und Verantwortlichkeitsbereiche des Betriebs der Plattform zurückzuführen sind, haftet vollständig und ausschließlich der Betreiber.

Dies betrifft insbesondere und im Detail die folgenden Verantwortungsbereiche:

  1. Installation und Konfiguration der Infrastrukturkomponenten: Die notwendigen Infrastrukturkomponenten sind in der jeweils erforderlichen Version zu installieren und zu konfigurieren. Sofern sich die notwendigen Infrastrukturkomponenten ändern oder weitere ergänzt werden müssen, sind diese Infrastrukturkomponenten umgehend zu ändern bzw. zu ergänzen.

  2. Sichererstellung der geforderten Versionen: Die notwendigen Infrastrukturkomponenten sind auf den jeweiligen Versionsstand zu bringen, die von der PICTURE GmbH vorgegeben werden. Sofern vorgegebene Versionen und/oder vorgegebene Infrastrukturkomponenten vom Auftraggeber nicht verwendet werden, besteht kein Anspruch auf ordnungsmäßigen Betrieb der Plattform.

  3. Lizenzierung und Kostenübernahme: Sofern notwendige Infrastrukturkomponenten einer gesonderten Lizenzierung unterliegen und/oder damit Lizenzkosten anfallen, sind diese vom Betreiber vollständig zu tragen. Die Verantwortung für die Lizenzierung obliegt ausschließlich dem Betreiber.

  4. Zugriffsschutz und Sicherheit der Systemkomponenten: Der Betreiber ist ab der Inbetriebnahme der Software (insb. der enthaltenen Schnittstellen zu eigenen Systemen) für die Sicherheit seiner eigenen Systeme, Angebote und Anwendungen selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, innerhalb seines Einflussbereiches sämtliche nach aktuellem Wissensstand erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Betriebs-, System- und Datensicherheit zu ergreifen. Die PICTURE GmbH übernimmt keine wie auch immer geartete Garantie für einen Schutz gegen nicht autorisierte Fremdeingriffe. Die PICTURE GmbH haftet nicht für Vorfälle oder Sicherheitsprobleme, die sich nicht allein auf die Anwendung zurückführen lassen. Eine Haftung für ursächliche Komponenten des Betreibers wird nicht übernommen. Der Betreiber hat gegenüber dem Auftragnehmer auch keinerlei Ansprüche auf kostenlose Behebung derartiger Probleme und Fehlerzustände, etwaige Ausgleichszahlungen oder Vergütungsminderungen.

  5. Sicherung (Backup) und Rücksicherung von Daten und Konfigurationen: Der Betreiber ist alleinig und vollständig für die Durchführung von notwendigen Sicherungen (Backups) sowie deren Wiedereinspielung verantwortlich. Diese Verantwortung erstreckt sich auf alle Infrastrukturkomponenten, wie z. B. Datenbanken, Betriebssystem, Konfigurationsdateien, Dateiablagen und Verzeichnissysteme.

  6. Einspielen von Updates und Wartungsreleases der Plattform: Der Betreiber spielt alle erhaltenen Wartungsreleases, Updates und Upgrades der Software umgehend ein. Personal, Infrastruktur und Know-How zum Einspielen der Updates muss der Betreiber vorhalten.

  7. Benennung des verantwortlichen Betriebspersonals: Der Betreiber hat, sofern der Bedarf besteht mit Support-Mitarbeitern der PICTURE GmbH für die Betriebsunterstützung zu kommunizieren, genau eine für den Betrieb verantwortliche Person sowie genau eine Vertretung namentlich mit Kontaktdaten zu nennen. Es ist zwingend eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Kommunikation findet aus Gründen der Sicherheitsrichtlinien der PICTURE GmbH ausschließlich mit diesen genannten Personen statt. Die Kommunikation zwischen Betreiber und PICTURE GmbH findet auf Deutsch oder Englisch statt.

  8. Bereitstellung von Daten zur Betriebsunterstützung: Sofern der Betreiber weitere Unterstützungsleistungen für den Betrieb der Software bei der PICTURE GmbH bezieht, hat der Betreiber die dafür notwendigen Informationen und Daten entsprechend vorzubereiten und den Mitarbeitern der PICTURE GmbH zuzustellen. Hierbei trägt der Betreiber die alleinige Verantwortung für die datenschutzrechlich und datensicherheitsrelevante Umsetzung der Datenextraktion, -aufbereitung und -zustellung.

  9. Einrichtung, Wartung und Sicherung von Remote-Zugängen: Sofern der Betreiber der PICTURE GmbH Zugänge zum System oder Teilen der Infrastrukturkomponenten zur Verfügung stellen möchte, z. B. zum Zwecke der Unterstützung beim Betrieb der Plattform, ist der Betreiber  vollständig und ausschließlich für die Einrichtung, Wartung und Sicherung dieser Zugänge verantwortlich. Änderungen von Zugangsdaten und -wegen sind der PICTURE GmbH unverzüglich anzuzeigen.

  10. Qualifikation und Fortbildung der betreuenden Mitarbeiter: Der Betreiber zeichnet sich verantwortlich für die sach- und zeitgerechte Qualifikation und Fortbildung der betreuenden Mitarbeiter, die den Betrieb der Plattform gewährleisten.

  11. Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheitsrichtlinien: Der Betreiber hat entsprechend der gesetzlich vorgeschriebenen und eigenen Richtlinien für Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit eigenverantwortlich Sorge zu tragen.

  12. Auskunftspflicht  über Art und Bestand der vorgehaltenen Daten: Sofern Dritte - speziell von Amtswegen - eine Auskunft über Daten, die in der Software gehalten werden verlangen, z. B. aus datenschutzrechtlichen Gründen, obliegt es ausschließlich dem Betreiber diese Auskünfte zu erteilen.

4. Leistungen und Leistungsbedingungen der PICTURE GmbH beim Eigenbetrieb

4.1 In der Software-Überlassung auf Zeit enthaltende Leistungen

Im Rahmen des Eigenbetriebs der Plattform durch den Kunden erbringt die PICTURE GmbH allgemeine Unterstützungsleistungen, so dass der Betreiber den ordnungsmäßigen Betrieb der Plattform bewerkstelligen kann. Diese allgemeinen Unterstützungsleistungen sind mit den vereinbarten Vergütungen zur Überlassung der Standardsoftware auf Zeit (vgl. AGB) abgegolten.

Sofern mit dem Betreiber abweichend individuelle Pflegeleistungen vereinbart wurden, sind diese Unterstützungleistungen dieser Vereinbarung direkt zu entnehmen.

Zu den allgemeinen Unterstützungsleistungen der PICTURE GmbH zum Eigenbetrieb der Software gehören:

  1. Lieferung von Wartungsrelease-, Update- und Upgrade Paketen: Die PICTURE GmbH liefert bei Versionsänderungen die notwendigen Dateien und Informationen als Paket aus. Die PICTURE GmbH teilt diese Bereitstellung sowie den jeweiligen Übermittlungsweg des Pakets über die benannten E-Mail-Adressen der für den Betrieb verantwortlichen Person sowie der Stellvertretung mit.

  2. Lieferung und Pflege einer Übersicht der notwendigen Infrastrukturkomponenten und Versionen: Der Auftragnehmer liefert eine Übersicht über die notwendigen Infrastrukturkomponenten sowie deren Versionen aus und aktualisiert diese bei Bedarf.

  3. Elektronische Annahme von Fehlern und Störungen: Die PICTURE GmbH wird die schriftlich per E‑Mail eingehenden Fehlermeldungen im Laufe des auf den Eingang folgenden Werktages beantworten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als E-Mail-Adresse ist support@picture‑gmbh.de oder ein Support-Formular zu verwenden.

4.2 Ergänzendes Leistungsangebot

Darüber hinaus bietet die PICTURE GmbH optionale Unterstützungsleistungen zum Eigenbetrieb der Plattform an, die der Betreiber in Anspruch nehmen kann.

Eine Verpflichtung zur Abnahme dieser optionalen Unterstützungsleistungen seitens des Betreibers sowie eine Verpflichtung zur Lieferung dieser Leistungen seitens der PICTURE GmbH bestehen nicht.

Diese optionalen Unterstützungsleistungen werden entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen und/oder individuellen Vereinbarungen, Konditionen und Vergütungssätzen und Bedingungen erbracht.

Zu den optionalen Unterstützungsleistungen der PICTURE GmbH zum Eigenbetrieb der Plattform gehören:

  1. Installations- und Konfigurationsunterstützung: Die PICTURE GmbH bietet an, bei der initialen Installation und Konfiguration der Infrastrukturkomponenten zu unterstützen. Diese Unterstützung kann vor Ort oder Remote erfolgen.

  2. Wartungsunterstützung: Die PICTURE GmbH bietet an, bei der kontinuierlichen Wartung zu unterstützen. Die Unterstützungsleistungen betreffen das Einspielen von Updates, Wartungsreleases, Datenbankkonvertierungen, Migrationen, Datenbanksicherungen, Betriebssystem­konfigurationen, Cron-Jobs, Scripting sowie anderer notwendiger Maßnahmen zur Wartung der Plattform. Kein Bestandteil der Unterstützungsleistung ist die Unterstützung bzgl. des Betriebs und der Wartung von oben nicht genannten, direkt erforderlichen Komponenten. Dies sind insbesondere sämtliche Hardware (Server, Netzwerkinfrastruktur, Proxies etc.), Externe Systeme und Infrastrukturdienste (z.B. Mail-Server), Firewallabsicherungen. Die Unterstützung kann vor Ort oder Remote erfolgen.
  • Keine Stichwörter