JSON-Export
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Prozesse und Prozesslandkarten als JSON-Dateien exportieren können und die so erhaltenen Dateien weiterverwenden können.
Benötigte Berechtigungen
Um Prozesse und Prozesslandkarten als JSON-Dateien exportieren zu können benötigen Sie mindestens Lesezugriff auf die Ordner, welche die ausgewählten Prozesse und Prozesslandkarten enthalten, sowie das funktionale Recht “Prozessregisterinhalte exportieren (JSON, XML, Excel)“.
Prozesse und Prozesslandkarten als JSON-Datei exportieren
Markieren Sie die zu exportierenden Prozesse per Klick in die Checkbox am Beginn der jeweiligen Prozessregister-Zeile und wählen Sie im Export-Menü den Eintrag “Als PicJSON-Dateien exportieren“. Im nun angezeigten Dialog-Fenster können Sie die auf den Export anzuwendende Sicht auswählen.
Struktur des heruntergeladenen Zip-Archives
In dem erzeugten Zip-Archiv des Exportes finden Sie jeweils eine “.json”-Datei für jeden exportierten Prozess und jede exportierte Prozesslandkarte. Zudem wird ein zusätzlicher Ordner, in dem sich alle an den Prozessen und/oder Prozesslandkarten hinterlegten Dateiuploads befinden, erstellt. Außerdem finden Sie in dem Archiv eine Datei mit der Bezeichnung “MetaModell.ppp“.
Verwendung der erzeugten Dateien
Die erzeugten “.json“-Dateien können Sie z.B. als Sicherungskopien oder zum Übertragen von Prozessen und Prozesslandkarten in einen anderen Arbeitsbereich oder eine andere Prozessplattform verwenden. Für letzteres nutzen Sie den JSON-Import. Bitte berücksichtigen Sie bei einem Import, dass die erzeugten Dateien alle Attribute enthalten, die in der beim Export ausgewählten Sicht freigegeben waren. Beim Import werden jedoch nur die Attribute berücksichtigt, die in der Arbeitsbereichskonfiguration des Ziel-Arbeitsbereiches enthalten sind. Alle anderen Attribut-Informationen würden bei einem Import verloren gehen. Gleiches gilt für im Ziel-Arbeitsbereich nicht konfigurierte Prozessbausteine. Die Datei mit der Bezeichnung “MetaModell.ppp“ wird für einen Import nicht benötigt.