Ersteinrichtung "Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA" für Nutzer der Prozessplattform Sachsen

Dieser Artikel richtet sich an die Fachadministratorinnen und Fachadministratoren aus Organisationen, die ihren Mandanten der PICTURE-Prozessplattform über den Rahmenvertrag zur “Prozessplattform Sachsen” beziehen. Er beschreibt die Ersteinrichtung des Erweiterungsmoduls “Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA”.

Sie möchten den Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA in Ihrer Prozessplattform nutzen?
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schritte Sie für die Ersteinrichtung des Rechtsnormenkataloges PICTURE/WALHALLA in Ihrem Bestandsmandanten durchführen müssen.

Um die Ersteinrichtung vollständig vornehmen zu können, sollte diese von einem Nutzer mit Administrator-Berechtigungen durchgeführt werden.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsnormenkatalog einspielen

In diesem Abschnitt finden Sie die einzelnen Schritte beschrieben, die Sie durchführen müssen, um den Rechtsnormenkatalog erstmalig in Ihre Prozessplattform einzuspielen.

Benötigte Berechtigungen
Um den Katalog einspielen zu können, benötigen Sie Schreibrechte auf den Prozesskontext “Rechtsgrundlagen”.
Um darüber hinaus auch die fehlenden Attribute zur Methodenkonfiguration Ihres Arbeitsbereichs hinzuzufügen, brauchen Sie zusätzlich das funktionale Recht “Arbeitsbereich konfigurieren“.

  1. Um den Katalog in einen Arbeitsbereich Ihrer Wahl einzuspielen, wechseln Sie in diesem auf den Reiter Prozesskontexte → Rechtsgrundlagen und starten über die Werkzeugleiste den Import-Assistenten. Der Assistent wird Sie durch den Rest des Import-Vorgang leiten.

 

  1. Beim erstmaligen Einspielen des Katalogs erhalten Sie die nebenstehende Meldung, dass (noch) nicht alle verfügbaren Informationen des Katalogs importiert werden können. Dies ist beim erstmaligen Einspielen das erwartete Verhalten, da der Rechtsnormenkatalog ein paar besondere, auf diesen zugeschnittene Attribute beinhaltet, die nicht Teil der PICTURE-Standardkonfiguration sind.

    Im folgenden Schritt beheben wir diese Meldung.

 

  1. Wenn Sie den auf dem Bild markierten Kasten erweitern, indem Sie auf “Informationen anzeigen” klicken, listet die Prozessplattform Ihnen auf, welche Attribute fehlen, damit der Import vollständig durchgeführt werden kann.
    Neben der Auflistung, bietet Ihnen die Prozessplattform bequem die Möglichkeit, die fehlenden Attribute per Knopfdruck automatisch in Ihrer Konfiguration anzulegen.

 

  1. Mit Betätigung des Buttons ist die Methodenkonfiguration Ihres aktuellen Arbeitsbereiches automatisch um die aufgelisteten Attribute erweitert worden. Der Warn-Hinweis ist nun verschwunden und Sie können mit dem Import fortfahren, indem Sie auf “Importvorschau anzeigen” klicken.

 

  1. In der Vorschau wird Ihnen nun angezeigt, welche Änderungen bei dem Import des Rechtsnormenkatalogs eingespielt werden. Bei der Ersteinrichtung sollten ausschließlich Elemente hinzugefügt werden, da es sich um den ersten Import handelt.

    (Die genauen Anzahl der Element kann je nach Zeitpunkt des Imports ggf. leicht von der nebenstehenden Abbildung abweichen, da der Katalog i.d.R. wöchentlich aktualisiert wird.)

 

  1. Nach einem Klick auf “Änderungen durchführen” startet der Import.
    Nach Abschluss des Import-Laufs können Sie den Rechtsnormenkatalog in Ihrer Prozessplattform verwenden.

    Wie Sie den Rechtsnormenkatalog benutzen können, erfahren Sie in unserem Tutorial-Video.

https://vimeo.com/852937714

Rechtsnormen aus dem Katalog in Prozessen verwenden

Zur Verwendung des Rechtsnormenkatalog in Ihrer Prozessplattform, können Sie die einzelnen Rechtsnormen aus dem Katalog mit Ihren Prozessen verknüpfen.
Dazu bringt die Prozessplattform im Auslieferungszustand bereits einige passende Attribute mit, die sich für eine solche Verknüpfung anbieten. Das wären z.B.:

  • die Prozesssteckbrief-Attribute “konkrete Rechtsgrundlage” (Recht und Standards) und “Handlungsgrundlage” im Abschnitt “FIM: Attribute”.

  • das Attribut “Relevante Rechtsgrundlagen” an den PICTURE-Bausteinen

    • Einzahlung/Auszahlung durchführen,

    • Formell prüfen,

    • Inhaltlich prüfen/Entscheidung treffen,

    • spezielle Tätigkeit durchführen,

    • Vorgang zu den Akten nehmen

Falls Sie die Rechtsnormen aus dem Katalog auch an (Modell)-Elementen verwenden wollen, die im Auslieferungszustand noch kein Attribut vom Typ “Referenz auf Rechtsgrundlagen” haben, so können Sie diese einfach nach eigenen Wünschen in der Methodenkonfiguration ergänzen. Wie dies geht erfahren Sie hier: Attribute der Modellelementtypen konfigurieren | Attribute vom Typ "Referenz"

Auf diese Weise nutzen Sie die Inhalte aus dem Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA effektiv, um die für Sie relevanten Rechtsnormen in Ihren Prozessen vorzuhalten. Über die Verknüpfung in den Prozessen können Sie dort nun jederzeit die für Sie wichtigen Informationen zu den Rechtsgrundlagen abrufen.