Aktualisierung des Rechtsnormenkatalogs PICTURE / WALHALLA nach Update auf v3.25.0

Dieser Artikel richtet sich an die Fachadministratorinnen und Fachadministratoren von Prozessplattform-Mandanten, die bereits vor dem Update auf v3.25.0 am 24.10.2023 das Erweiterungsmodul “Rechtsnormenkatalog PICTURE / WALHALLA” genutzt haben. Er beschreibt die nötigen Schritte, um auch in diesen Mandanten die verbesserten Funktionen zur Auswirkungsanalyse von Gesetzesänderungen nutzen zu können.

Für Mandanten, in denen die Schnittstelle erst nach der Veröffentlichung von v3.25.0 aktiviert wurde, stehen diese Funktionen hingegen direkt automatisch zu Verfügung.

Gehen Sie wie folgt vor, um die nötigen Aktualisierungen vorzunehmen.

Benötigte Berechtigungen
Um die hier beschriebenen Arbeiten durchführen zu können, benötigen Sie im jeweiligen Arbeitsbereich Schreibrechte auf den Prozesskontext “Rechtsgrundlagen” sowie zusätzlich das funktionale Recht “Arbeitsbereich konfigurieren“.

  1. Öffnen Sie den Arbeitsbereich, innerhalb dessen Sie den Import des Rechtsnormenkataloges durchführen wollen und wechseln Sie auf den Reiter Prozesskontexte → Rechtsgrundlagen.
    Starten Sie dann über die Werkzeugleiste den Import-Assistenten. Der Assistent wird Sie durch den Rest des Import-Vorgang leiten.

 

  1. Beim ersten Import nach dem Update auf v3.25.0 am 24.10.2023 erhalten Sie die nebenstehende Meldung (vgl. Screenshot), dass (noch) nicht alle verfügbaren Informationen des Katalogs importiert werden können.

    Dies liegt daran, dass seit dem Update ein zusätzliches Attribut für jeden Katalog-Eintrag bereitgestellt wird, anhand dessen die Prozessplattform bei einem Import-Lauf erkennen kann, ob es ggü. einem zuvor durchgeführten Lauf zu einer inhaltlichen Änderung an der Rechtsnorm gab, die durch dieses Eintrag repräsentiert wird.

    Im folgenden Schritt beheben wir diese Meldung.

 

  1. Wenn Sie den auf dem Bild markierten Kasten erweitern, indem Sie auf “Informationen anzeigen” klicken, listet die Prozessplattform Ihnen auf, welche Attribute fehlen, damit der Import vollständig durchgeführt werden kann.
    Neben der Auflistung, bietet Ihnen die Prozessplattform bequem die Möglichkeit, die fehlenden Attribute per Knopfdruck automatisch in Ihrer Konfiguration anzulegen.

 

  1. Bei Betätigung des Buttons ist die Methodenkonfiguration Ihres aktuellen Arbeitsbereiches automatisch um die aufgelisteten Attribute erweitert worden. Der Warn-Hinweis ist nun verschwunden und Sie können mit dem Import fortfahren, indem Sie auf “Importvorschau anzeigen” klicken.

 

  1. In der Vorschau wird Ihnen nun angezeigt, welche Änderungen beim Import des Rechtsnormenkatalogs eingespielt werden.

    Die konkrete Anzahl an betroffenen Katalog-Einträgen (“Elemente”) hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sich von Kunden zu Kunde bzw. Arbeitsbereich zu Arbeitsbereich unterscheiden (Bundesland, für welches der Katalog lizensiert wurde; Zeitpunkt des Imports; Zeitpunkt des letzten zuvor durchgeführten Imports).

    In jedem Fall wird die Anzahl der “Veränderten Elemente” sehr hoch sein (> 20.000). Dies liegt daran, dass beim ersten Import-Lauf nach Veröffentlichung der v3.25.0 erstmals das Attribut “Letzte Änderung (Beschreibung)“ übermittelt wird. Die bereits zuvor vorhandenen Katalog-Einträge, die ursprünglich ohne dieses Attribut importiert wurden, werden hierbei um dieses Attribut erweitert. Sie werden daher in dieser Ansicht als “Veränderte Elemente” geführt.

    Bei allen folgenden Import-Läufen werden in diesem Abschnitt dann wieder nur die tatsächlich inhaltlich geänderten Einträge aus dem Rechtsnormenkatalog ausgewiesen.

 

  1. Nach einem Klick auf “Änderungen durchführen” startet der Import und nimmt die notwendigen Änderungen/Erweiterungen an den Bestandsdaten vor.

    Sie haben nun die Voraussetzungen geschaffen, damit bei künftigen Import-Läufen die Änderungserkennung auch für inhaltliche Änderungen (d. h. geänderte Texte der Rechtnormen) und nicht nur für strukturellen Änderungen (Paragraph ergänzt, umbenannt, gelöscht) funktioniert.