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Diese Erklärung wurde am 27.01.2025 zuletzt überprüft.


Illustration einer startenden Rakete

Unsere Mission

Wir betrachten Barrierefreiheit als grundlegendes Menschenrecht und zugleich als Chance, eine inklusive digitale Plattform zu schaffen. Unsere Erfahrung zeigt, dass barrierefreie Oberflächen die Benutzerfreundlichkeit für alle Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen oder Behinderungen – nicht nur erheblich steigern, sondern auch ein entscheidendes Merkmal hochwertiger Software darstellen.

Aus diesem Grund haben wir das Vorgehen zur Entwicklung unserer Softwarelösungen schrittweise an die Herausforderungen der digitalen Barrierefreiheit angepasst und stehen im engen Austausch mit betroffenen Nutzer/-innen.

Mit der Version 2025.1 der PICTURE-Prozessplattform bietet unsere digitale Prozessmanagement-Lösung mit Hilfe des Moduls (Funktionsbereichs) “Cockpit” erstmals einen vollständig barrierefreien lesenden Zugang zu allen Inhalten der Prozessdokumentation. Dazu gehören Steckbriefe, Prozessmodelle und Prozesslandkarten. Auch grafische Prozessdarstellungen sind jetzt barrierefrei zugänglich und können problemlos mit assistiven Technologien wie Screenreadern genutzt werden.

Zukünftig werden wir weitere Funktionsbereiche der PICTURE-Prozessplattform schrittweise barrierefrei gestalten.


Illustration eines Dokuments mit einer Checkliste der zu erfüllenden Anforderungen

Welchen Anforderungen stellen wir uns?

Um unseren Kunden eine verlässliche Aussage zur Barrierefreiheit unserer Software zu geben, erfüllen wir die einschlägigen internationale Standards sowie die rechtlichen Vorgaben für Software im öffentlichen Sektor in Deutschland.

Dabei halten wir uns an folgende Standards und Richtlinien:


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (Haken)

Ab Version 2025.1 erfüllt das Modul „Cockpit“ der PICTURE-Prozessplattform – bestehend aus einem personalisierbaren Informations-Navigator sowie interaktiven Leseansichten für Prozesssteckbriefe, Prozessmodelle und Prozesslandkarten – bei aktiviertem Barrierefreiheitsmodus vollständig die folgenden Standards:

  • BITV 2.0 (Haken)

  • EN 301 549 (Haken)

  • WCAG 2.1 (Stufe AA) (Haken)

Die Konformität wurde im Rahmen eines Selbsttests gemäß den Anforderungen von BITV und EN 301 549 (Web) nachgewiesen.

Durch der Erfüllung dieser Anforderungen wird das Modul „Cockpit“ der PICTURE-Prozessplattform bei aktiviertem Barrierefreiheitsmodus als barrierefrei eingestuft.

Aktueller Prüfbericht der BIK-Selbstbewertung

Prüfbericht 29.11.2024 - PICTURE-Prozessplattform v2025.1 (Barrierefreiheitsmodus) nach BITV-Test / EN 301 549 (Web)

Ergebnis: 7 von 7 der ausgewählten Seiten wurden als BITV- / EN 301 549-konform bewertet.


Illustration dreier ineinandergreifende Zahnräder, die die Maßnahmen zur Barrierefreiheit  symbolisieren

Unsere Maßnahmen zur Erreichung und Prüfung der Anforderungen

Um die o.g. Funktionsbereiche der PICTURE-Prozessplattform bei aktiviertem Barrierefreiheitsmodus als barrierefrei bereitstellen zu können, haben wir umfassende Maßnahmen ergriffen, um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen und zu überprüfen. Im Folgenden möchten wir Ihnen transparent alle Schritte vorstellen.

Anpassung der Entwicklungsarbeit

Um barrierefreie Software erfolgreich zu entwickeln, sind zwei zentrale Aspekte unerlässlich: Zum einen ein tiefes Verständnis der vielfältigen Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzer/-innen im Umgang mit Software, zum anderen umfassendes technologisches Know-how über Barrierefreiheitstechniken. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren ein Experten-Team aufgebaut, das unsere Entwicklungsarbeiten in allen Phasen begleitet und berät – von der Idee über Konzeption und Entwicklung bis hin zur Veröffentlichung und kontinuierlichen Pflege.

Die Aufgaben dieses Experten-Teams umfassen unter anderem:

  • Dokumentation der Anforderungen zur Barrierefreiheit

  • Aufbau einer Wissensbasis zu Barrierefreiheitsthemen

  • Schulungen von Mitarbeiter/-innen zu Barrierefreiheitstechniken

  • Operative Arbeit an Themen der Barrierefreiheit

  • Qualitätssicherung im Bereich Barrierefreiheit

  • Befähigung weiterer Mitarbeiter/-innen, operative Arbeiten und Qualitätssicherung selbstständig durchzuführen

  • Durchführung von Nutzertests mit betroffenen Personen

  • Selbstbewertung der Barrierefreiheit unserer Lösungen

  • Kundensupport für Anliegen zur Barrierefreiheit

Dieses strukturierte Vorgehen stellt sicher, dass wir nicht nur den aktuellen Anforderungen gerecht werden, sondern auch nachhaltig eine barrierefreie Softwareentwicklung in unserem Unternehmen verankern.

Qualitätssicherung während der Entwicklung

Um die Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen während der Entwicklung konsequent sicherzustellen, setzen wir auf eine umfassende Qualitätssicherung.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden bereits vor Beginn der Entwicklung als verpflichtend definiert und entwicklungsbegleitend bereits durch unsere Entwickler/-innen eigenständig überprüft. Dabei kommen folgende Maßnahmen zum Einsatz:

  • Manuelle Tests mit assistiven Technologien: Unsere Entwickler/-innen testen neue oder geänderte Funktionen bereits während der Entwicklung mit Screenreadern wie JAWS und NVDA, um deren Vorlesbarkeit und Bedienbarkeit sicherzustellen.

  • Automatisierte Tests zur Überprüfung von Barrierefreiheits-Basics: Mithilfe der standardisierten Software-Bibliothek axe-core führen wir kontinuierlich automatisierte Tests durch, um die Einhaltung grundlegender Barrierefreiheitstechniken sicherzustellen.

  • Tests mit betroffenen Personen: Für die Version 2025.1 der PICTURE-Prozessplattform haben wir begleitete Nutzertests mit blinden Personen durchgeführt. Dabei wurde geprüft, wie verständlich und bedienbar die Benutzeroberflächen sind. Das wertvolle Feedback aus diesen Tests haben wir direkt genutzt, um Probleme zu beheben und die Benutzerfreundlichkeit weiter zu verbessern.

Durch diese Maßnahmen stellen wir sicher, dass Barrierefreiheit nicht nur ein theoretischer Anspruch bleibt, sondern in der Praxis konsequent umgesetzt wird.

Durchführung der BIK-Selbstbewertung

Zum Ende der Entwicklungsarbeiten an der Version 2025.1 der PICTURE-Prozessplattform haben wir zwei umfangreiche Selbstbewertungen nach BIK-Testmethodik “BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web)” durchgeführt.

Das Ziel dieser Prüfung ist eine Selbsteinschätzung über den aktuellen Zustand zur Barrierefreiheit und dient zur Validierung der bisherigen systematischen Arbeit zum Thema Barrierefreiheit. Die PICTURE GmbH versichert, dass alle Prüfschritte aus dem BIK-Testverfahren gewissenhaft durchgeführt wurden.

In der aktuellsten Selbstbewertung vom 29.11.2024 erreichen wir eine vollständige Konformität zur
BITV- / EN 301 549.

Die in der vorherigen initialen Selbstbewertung vom 15.10.2024 identifizierten Abweichungen wurde systematisch erfasst und behoben. Im Folgenden finden Sie die detaillierten Prüfberichte.


Einordnung der barrierefrei verfügbaren Funktionsbereiche zur Gesamt-Anwendung

Mit der Version 2025.1 der PICTURE-Prozessplattform haben wir den lesenden Zugang zu allen Artefakten der Prozessdokumentation (Prozesssteckbriefe, Prozessmodelle, Prozesslandkarten) barrierefrei gestaltet. Die hierfür benötigten Bildschirmmasken und Funktionen wurden vollständig mit neuen Technologien entwickelt und barrierefrei umgesetzt. Diese sind im Modul „Cockpit“ gebündelt, das in sich abgeschlossen nutzbar ist.

Das Modul richtet sich an eine zentrale Anwendergruppe der Prozessplattform – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Organisation, die als Endanwenderinnen und Endanwender die Prozessdokumentation nutzen. Aufgrund dieser klaren Abgrenzung betrachten wir das Modul „Cockpit“ als eigenständiges Softwareprodukt und haben dessen Barrierefreiheit gesondert bewertet.

Eine vollständige Übersicht aller barrierefreien Funktionsbereiche und eine ausführliche Erklärung zu unseren Barrierefreiheitsfunktionen finden Sie im folgenden Informationsportal-Kapitel: Barrierefreiheitsmodus.

Die übrigen Funktionsbereiche der PICTURE-Prozessplattform, die sich auf die Bearbeitung (schreibender Zugriff) und die Erstellung grafischer Prozessmodelle konzentrieren, sind derzeit noch nicht barrierefrei. Diese Bereiche werden jedoch schrittweise barrierefrei weiterentwickelt, sodass der barrierefreie Funktionsumfang kontinuierlich ausgebaut wird, stets auf Basis des aktuellen Stands der Technik.


Barrierefreie Dokumentation

Die Anwenderdokumentation zur PICTURE-Prozessplattform stellen wir Ihnen über Atlassian Confluence bereit. Atlassian bietet zahlreiche barrierefreie Funktionen, um die Nutzung für alle Anwender/-innen so einfach und zugänglich wie möglich zu gestalten.

Illustration eines Dokuments mit einer Lupe zur Darstellung der Dokumentation

Mehr Informationen zu den Barrierefreiheitsstandards von Confluence finden Sie auf der Atlassian Accessibility-Seite: https://www.atlassian.com/accessibility (englisch)


Kontakt für Barrierefreiheitsanfragen

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Software für alle Menschen zugänglich ist. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich per Email an unser Support-Team:

Illustration eines Briefes als Symbolbild für die Kontaktaufnahme

PICTURE-Support

E-Mail: support@picture-gmbh.de

Servicezeit: Mo-Fr von 9:00 – 17:00 Uhr
(Ausnahmen: gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen, Deutschland sowie der 24.12. und 31.12.)

Unser Support-Team gibt Ihnen spätestens am übernächsten Werktag innerhalb unserer Service-Zeiten eine Rückmeldung auf Ihre E-Mail. Bei Bedarf können wir nach der ersten Kontaktaufnahme per E-Mail auch über alternative Kommunikationswege wie Telefon oder Videokonferenz mit Ihnen in Kontakt treten.


Hinweise zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage

Um Ihnen so schnell wie möglich helfen zu können, bitten wir Sie, folgende Informationen in Ihrer Anfrage anzugeben:

  • Gerätetyp und Betriebssystem (z. B. Windows-PC)

  • Verwendete Assistenztechnologien (z. B. Screenreader, Bildschirmvergrößerung)

  • Beschreibung des Problems (bitte möglichst detailliert, z. B. Schritte, bei denen das Problem auftritt)

Wir freuen uns über jedes konstruktive Feedback unserer Anwender/-innen. Ihre Anregungen lassen wir gerne in die Weiterentwicklung der Prozessplattform einfließen.


Empfohlene Anwendungen / Assistierender Technologie

Für die optimale Nutzung unserer Software empfehlen wir folgende Kombinationen aus Browsern und assistierenden Technologien:

Mozilla Firefox in Verbindung mit den Screenreadern NVDA oder JAWS.

Mozilla Firefox Logo

NVDA Screenreader Logo

JAWS Screenreader Logo

Diese Kombinationen wurden umfassend getestet und bieten die beste Unterstützung für Barrierefreiheit in der PICTURE-Prozessplattform. Sollten Sie andere Technologien nutzen und auf Probleme stoßen, steht unser Support-Team gern zur Seite


Unser Plan für die Zukunft

Wir setzen unseren Weg konsequent fort!

Nachdem ein großer Teil der PICTURE-Prozessplattform bereits barrierefrei ist, verfolgen wir das klare Ziel, den Barrierefreiheitsmodus kontinuierlich auszubauen. Dabei möchten wir weitere Funktionsbereiche einbinden und die Nutzerfreundlichkeit weiter steigern.

Ein zentraler nächster Schritt ist die Entwicklung barrierefreier Funktionen zur Erfassung und Bearbeitung von Prozesssteckbriefen – und damit die Einführung der ersten vollständig barrierefreien Bearbeitungsfunktion. Dieses Vorhaben ist bereits in Umsetzung, und wir planen, noch im Jahr 2025 eine entsprechende Lösung bereitzustellen.

Ihr Feedback zu den barrierefreien Funktionen der Version 2025.1 ist dabei von besonderer Bedeutung. Jede Rückmeldung hilft uns, die Plattform gezielt weiterzuentwickeln und noch besser an die Bedürfnisse unserer Nutzer/-innen anzupassen.

Lassen Sie uns gemeinsam eine inklusive digitale Zukunft gestalten!

Illustration einer Person, die durch ein Fernglas schaut

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