Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Wer einen Workflow starten darf, hängt davon ab, welche Start-Berechtigung für den Workflow hinterlegt worden ist und ob für die Workflow-Vorlage in allen Phasen eine vordefinierte Zuordnung der Akteure (Bearbeiter der durch den Workflow erstellten Aufgaben) eingestellt ist oder nicht:

  • Workflow-Vorlagen mit vollständig vordefinierter Zuordnung können durch alle Nutzer gestartet werden, die über das Recht “Arbeiten Arbeiten mit Aufgaben“ Aufgabenverfügen sowie zumindest Leserecht auf das Bezugsobjekt des Workflows (Prozess/Prozesslandkarte) habendas am Workflow hinterlegte Recht auf die Referenzobjekte (lesen oder lesen & schreiben oder lesen & schreiben & verwalten).

  • Falls die Workflow-Vorlage für mindestens eine Phase eine manuelle Auswahl der Akteure beim Workflow-Start vorsieht, kann diese Vorlage nur durch diejenigen Nutzer zum Starten eines Workflows verwendet werden, die

    • über das funktionale Recht “Berechtigungen Berechtigungen mittels Aufgaben delegieren” delegierenverfügen
      und die für den Ordner, innerhalb dessen sich das Bezugsobjekt befindet, das Ordner-Recht “lesen & schreiben & verwalten” verfügenam Workflow hinterlegten Recht auf die Referenzobjekte (lesen oder lesen & schreiben oder lesen & schreiben & verwalten) besitzen.

Um als Beteiligter an einem Workflow mitwirken zu können, benötigt ein Nutzer das funktionale Recht “Arbeiten mit Aufgaben“.

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