Info |
---|
Sie wollen den Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLAin Ihrer Prozessplattform nutzen? Um die Ersteinrichtung vollständig vornehmen zu können, sollte diese von einem Nutzer mit Administrator-Berechtigungen durchgeführt werden. |
Inhaltsverzeichnis
Inhalt | ||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Rechtsnormenkatalog einspielen
In diesem Abschnitt finden Sie die einzelnen Schritte beschrieben, die Sie durchführen müssen, um den Rechtsnormenkatalog erstmalig in Ihre Prozessplattform einzuspielen.
Hinweis |
---|
Benötigte Berechtigungen |
Rechtsnormen aus dem Katalog in Prozessen verwenden
Zur Verwendung des Rechtsnormenkatalog in Ihrer Prozessplattform, können Sie die einzelnen Rechtsnormen aus dem Katalog mit Ihren Prozessen verknüpfen.
Dazu bringt die Plattform im Auslieferungszustand bereits einige passende Attribute mit, die sich für eine solche Verknüpfung anbieten würden. Das wären z.B.:
die Prozess-Steckbrief-Attribute “konkrete Rechtsgrundlage” (Recht und Standards) und “Handlungsgrundlage” (FIM: Attribute).
das Attribut “Relevante Rechtsgrundlagen” an den PICTURE-Bausteinen Einzahlung/Auszahlung durchführen, Formell prüfen, Inhaltlich prüfen/Entscheidung treffen, spezielle Tätigkeit durchführen, Vorgang z. d. A. nehmen
Falls Sie die Rechtsnormen aus dem Katalog auch an (Modell)-Elementen verwenden wollen, die im Auslieferungszustand noch kein Attribut vom Typ “Referenz auf Rechtsgrundlagen” haben, so können Sie diese einfach nach eigenen Wünschen in der Methodenkonfiguration ergänzen. Wie dies geht erfahren Sie hier: https://picture.atlassian.net/wiki/spaces/pppdoc320/pages/579272959/Attribute+der+Modellelementtypen+konfigurieren#Attribute-vom-Typ-%22Referenz%22
Auf diese Weise nutzen Sie die Inhalte aus dem Rechtsnormenkatalog PICTURE/Walhalla effektiv, um die für Sie relevanten Rechtsnormen in Ihren Prozessen vorzuhalten. Über die Verknüpfung in den Prozessen können Sie dort nun jederzeit die für Sie wichtigen Informationen zu den Rechtsgrundlagen abrufen.