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Wer einen Workflow starten darf, hängt davon ab, welche Start-Berechtigung für den Workflow hinterlegt worden ist und ob für die Workflow-Vorlage in allen Phasen eine vordefinierte Zuordnung der Akteure (Bearbeiter der durch den Workflow erstellten Aufgaben) eingestellt ist oder nicht:
Workflow-Vorlagen mit vollständig vordefinierter Zuordnung können durch alle Nutzer gestartet werden, die über das Recht “Arbeiten “Arbeiten mit Aufgaben“ Aufgaben“ verfügen sowie zumindest Leserecht auf das Bezugsobjekt des Workflows (Prozess/Prozesslandkarte) habendas am Workflow hinterlegte Recht auf die Referenzobjekte (lesen oder lesen & schreiben oder lesen & schreiben & verwalten).
Falls die Workflow-Vorlage für mindestens eine Phase eine manuelle Auswahl der Akteure beim Workflow-Start vorsieht, kann diese Vorlage nur durch diejenigen Nutzer zum Starten eines Workflows verwendet werden, die
über das funktionale Recht “Berechtigungen “Berechtigungen mittels Aufgaben delegieren” delegieren” verfügen
und die für den Ordner, innerhalb dessen sich das Bezugsobjekt befindet, das Ordner-Recht “lesen & schreiben & verwalten” verfügenam Workflow hinterlegten Recht auf die Referenzobjekte (lesen oder lesen & schreiben oder lesen & schreiben & verwalten) besitzen.
Um als Beteiligter an einem Workflow mitwirken zu können, benötigt ein Nutzer das funktionale Recht “Arbeiten mit Aufgaben“.
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