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Auf dieser Informationsportalseite erfahren Sie, welche Einstellungen Sie in Ihrem Nutzerprofil treffen können, um automatisch über die für Sie relevanten Prozess-, Prozesslandkarten- und Prozesskontext-Ereignisse informiert zu werden. |
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- Sie sind als verantwortlicher Modellierer* am Prozess oder an der Prozesslandkarte hinterlegt, auf die sich der betroffene Kommentar bezieht
- Sie haben den Prozess oder die Prozesslandkarte, auf die sich der betroffene Kommentar bezieht, als "Favorit" gekennzeichnet
- Sie sind der Autor des betroffenen Kommentars
- Sie haben mindestens eine Anmerkung zum betroffenen Kommentar erfasst
Hinweis | ||
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Grundsätzlich gilt für alle E-Mail-Benachrichtigungen: Haben Sie das Ereignis, welches zu einer Benachrichtigung führen würde selbst ausgelöst, so erhalten Sie dazu keine E-Mail-Benachrichtigung. |
Wie kann ich die Benachrichtigungen aktivieren?
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Wenn Sie eine Tageszusammenfassung über die aufgetretenen, für Sie relevanten Prozess- und Prozesslandkarten-Ereignisse erhalten wollen, können Sie diese Einstellung im ersten Abschnitt "E-Mail-Benachrichtigungen (Tageszusammenfassung)" unter "Über welche Art von Ereignissen im Prozessregister möchten Sie in der Tageszusammenfassung informiert werden?" treffen. Die Tageszusammenfassungen werden täglich nach dem routinemäßigem, nächtlichen Neustart (0:34 Uhr) Ihrer PICTURE-Prozessplattform versandt. Sind keine für Sie relevanten Ereignisse aufgetreten, erhalten Sie keine E-Mail.
Auch wenn Sie zusätzlich zur Tageszusammenfassung im Bezug auf Prozesse- und Prozesslandkarten, die Tageszusammenfassung für Prozesskontext-Ereignisse abonniert haben, erhalten Sie trotzdem nur eine einzige E-Mail, in der alle Ereignisse aufgelistet sind.
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Wenn Sie Ad-Hoc E-Mail-Benachrichtigungen über die aufgetretenen, für Sie relevanten Prozess- und Prozesslandkarten-Ereignisse erhalten wollen, können Sie diese Einstellung im zweiten Abschnitt "E-Mail-Benachrichtigungen (Ad-Hoc)" unter "Über welche Art von Ereignissen im Prozessregister möchten Sie sofort informiert werden?" abonnieren. Berücksichtigen Sie dabei, dass die Ad-Hoc E-Mail-Benachrichtigungen nur für Kommentar-Ereignisse und nicht für Modellierungsereignisse zur Verfügung stehen.
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Über die Einstellungen in Ihrem Profil haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob Sie die gewünschten Benachrichtigungen nur einmal täglich oder sobald ein für Sie relevantes Ereignis auftritt erhalten möchten.
Wenn Sie eine Tageszusammenfassung über die aufgetretenen, für Sie relevanten Prozesskontext-Ereignisse erhalten wollen, können Sie diese Einstellung im ersten Abschnitt "E-Mail-Benachrichtigungen (Tageszusammenfassung)" unter "Über welche Art von Ereignissen in den Prozesskontexten möchten Sie in der Tageszusammenfassung informiert werden?" treffen. Die Tageszusammenfassungen werden täglich nach dem routinemäßigem, nächtlichen Neustart (0:34 Uhr) Ihrer PICTURE-Prozessplattform versandt. Sind keine für Sie relevanten Ereignisse aufgetreten, erhalten Sie keine E-Mail. Berücksichtigen Sie, dass Sie im Bezug auf Prozesskontexte nur Kommentarereignisse abonnieren können.
Auch wenn Sie zusätzlich zur Tageszusammenfassung im Bezug auf Prozesskontext, die Tageszusammenfassung für Prozess- und Prozesslandkarten-Ereignisse abonniert haben, erhalten Sie trotzdem nur eine einzige E-Mail, in der alle Ereignisse aufgelistet sind.
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Wenn Sie Ad-Hoc E-Mail-Benachrichtigungen über die aufgetretenen, für Sie relevanten Prozesskontext-Ereignisse erhalten wollen, können Sie diese Einstellung im zweiten Abschnitt "E-Mail-Benachrichtigungen (Ad-Hoc)" unter "Über welche Art von Ereignissen im Prozessregister möchten Sie sofort informiert werden?" abonnieren. Berücksichtigen Sie, dass Sie im Bezug auf Prozesskontexte nur Kommentarereignisse abonnieren können.
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Info | ||||
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Anwender mit einem eigenen Benutzerkonto in der PICTURE-Prozessplattform können sich auf Wunsch per E-Mail automatisch über für sie relevante Kommentare zu Prozessen, Prozesslandkarten und Prozesskontext-Elementen informieren lassen.
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Über welche Aktionen kann ich mich per E-Mail informieren lassen?
Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigungsfunktion für Ihr Benutzerkonto aktiviert haben und über entsprechende Zugriffsrechte verfügen, werden Sie über folgende Ereignisse, die im Zusammenhang mit Kommentaren auftreten können, per E-Mail informiert:
- ein neuer Kommentar wurde erfasst
- eine neue Anmerkung zu einem Kommentar wurde erfasst
- der Status eines Kommentars hat sich geändert
- von "Offen" auf "Gelöst"
- von "Offen" auf "Verworfen"
- von "Offen" auf "Obsolet" (durch Löschen des Bezugselements; nur relevant bei Prozessen und Prozesslandkarten)
- Von "Obsolet" auf "Offen" (durch Wiederherstellen älterer Versionen oder der Benutzung der Undo-Funktion in Verbindung mit Speichern; nur relevant bei Prozessen und Prozesslandkarten)
Wie erhalte ich E-Mail-Benachrichtigung für Kommentare?
In Ihrem Profil können Sie einstellen, ob Sie E-Mail-Benachrichtigungen über Kommentar-Ereignisse erhalten wollen. Dazu klicken Sie rechts oben auf Ihr Profilbild und wählen den Eintrag "Profil bearbeiten" aus.
Im Profil können Sie jetzt die E-Mail-Benachrichtigung für Kommentare im Prozessregister bzw. für Kommentare von Prozesskontexten einstellen. Hierfür können Sie zwischen drei Einstellungen wählen:
Welche Berechtigungen sind notwendig?
Damit Sie E-Mail-Benachrichtigungen über Kommentar-Ereignisse erhalten können, benötigen Sie zunächst folgende Zugriffsberechtigungen auf die Bezugsobjekte, welche kommentiert werden können:
Prozessregister
Zum Empfang der Benachrichtigungen über Kommentare zu Prozessregister-Inhalten (Prozesse, Prozesslandkarte) benötigen Sie entweder
- Schreibrechte für den Ordner, in dem der kommentierte Prozessregister-Eintrag abgelegt ist oder
- Leserechte für den Ordner, in dem der kommentierte Prozessregister-Eintrag abgelegt ist und zusätzlich das Recht "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)".
Prozesskontexte
Zum Empfang der Benachrichtigungen über Kommentare zu Prozesskontext-Elementen (z.B. Organisationseinheiten, Dokumenten) benötigen Sie entweder
- Schreibrechte für den kommentierten Prozesskontext-Typ oder
- Leserechte für den kommentierten Prozesskontext-Typ und zusätzlich das Recht "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"
Wie bestimmt die Prozessplattform, ob ein Kommentar-Ereignis für mich relevant ist?
Damit Sie E-Mail-Benachrichtigungen nur bzgl. der für Sie relevanten Kommentare erhalten, verschickt die Prozessplattform eine Benachrichtigung nur unter folgenden Bedingungen:
Kommenare zu Prozessen und Prozesslandkarten
Sie werden über ein Kommentar-Ereignis per E-Mail informiert, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Sie sind als "Verantwortlicher Modellierer" für den Prozessregister-Eintrag angegeben
- Sie haben den Prozessregister-Eintrag als "Favorit" markiert
- Sie haben den Kommentar, auf den sich das Ereignis bezieht (z.B. eine Status-Änderung), ursprünglich selbst erfasst
- Sie haben im Verlauf der Diskussion eine Anmerkung zu dem Kommentar, auf den sich das Ereignis bezieht (z.B. eine Status-Änderung), selbst erfasst.
Kommentare zu Prozesskontext-Elementen
Sie werden über ein Kommentar-Ereignis per E-Mail informiert, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
TODO
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Grundsätzlich gilt für alle Kommentar-Ereignisse: Haben Sie die Aktion, die zu einer Benachrichtigung führen würde selbst durchgeführt, so erhalten Sie über diese Aktion keine E-Mail-Benachrichtigung. |