Info | title | Hinweis
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Welche Benutzer die Kommentarfunktion verwenden dürfen und welche Informationsobjekte (Prozesse, Prozesslandkarten, Organisationseinheiten, Dokumente etc.) jeweils kommentiert werden können, ist über das Berechtigungssystem der Prozessplattform feingranular einstellbar. Hierbei sind verschiedene Einstellungen für die Module "Prozessregister" und "Prozesskontexte" möglich. Die genauen Einstellungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen sind auf dieser Informationsportalseite erläutert. |
Inhaltsverzeichnis
Inhalt | ||
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Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion an Prozessen und Prozesslandkarten
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Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen erfassen
Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum kommentieren von Prozessregister-Einträgen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Kommentare zu Prozessregister-Einträgen bearbeiten
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Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen bearbeiten
Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozessregister-Einträgen benötigt werden.
Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion an Prozesskontexten
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- Schreibzugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ
- Lesezugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ und mindestens eines der folgenden funktionalen Rechte:
- "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"
- "Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren"
- "bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren"
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten erfassen
Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum kommentieren von Prozesskontext-Elementen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Kommentare zu Prozesskontext-Elementen bearbeiten
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Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten bearbeiten
Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen benötigt werden.
Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion innerhalb von Portalfreigaben
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Bei allen Portalfreigaben mit aktivierter Kommentarfunktion können sowohl in der Freigabe enthaltenen Prozessregister-Einträge als auch in der Freigabe enthaltene Prozesskontext-Elemente kommentiert werden. Außerdem können bei allen Freigaben mit aktivierter Kommentarfunktion sowohl Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen, als auch Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen erfasst werden. Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Offene Kommentare zu Prozessregister-Einträgen oder Prozesskontext-Elementen innerhalb von Freigaben können von ihrem Autor während der laufenden Browser-Sitzung zurückgenommen werden (d.h. so lange, bis nach Erfassung des Kommentars das Browser-Fenster mit dem geöffneten Portal-Link geschlossen wird).
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