Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion

Welche Benutzer die Kommentarfunktion verwenden dürfen und welche Informationsobjekte (Prozesse, Prozesslandkarten, Organisationseinheiten, Dokumente etc.) jeweils kommentiert werden können, ist über das Berechtigungssystem der Prozessplattform feingranular einstellbar. Hierbei sind verschiedene Einstellungen für die Module "Prozessregister" und "Prozesskontexte" möglich. Die genauen Einstellungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen sind auf dieser Informationsportalseite erläutert.

Inhaltsverzeichnis

Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion an Prozessen und Prozesslandkarten

Prozessregister-Einträgen kommentieren

Zum Kommentieren von Prozessregister-Einträgen (d.h. Prozessen und Prozesslandkarten) wird neben dem Lesezugriff auf den Ordner, in dem der entsprechende Prozessregister-Eintrag abgelegt ist, zusätzlich mindestens eins der folgenden funktionalen Rechte benötigt:

  • Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)
  • bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren
  • Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren

Es kann grundsätzlich jeweils nur die neueste Version eines Prozessregister-Eintrages kommentiert werden kann. Bei der Betrachtung von alten Versionen eines Prozessregister-Eintrages steht die Kommentar-Funktion nicht zur Verfügung.

Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen erfassen

Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum kommentieren von Prozessregister-Einträgen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.

Kommentare zu Prozessregister-Einträgen bearbeiten

Die Bearbeitung eines Kommentars umfasst das Lösen, Löschen, Verwerfen sowie das Zurücknehmen eines Kommentars. 

Offene Kommentare zu Prozessregister-Einträgen können vom Autor des jeweiligen Kommentars (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.

Die Funktionen zum Lösen, Verwerfen von Löschen von Kommentaren stehen grundsätzlich nur Nutzern zur Verfügung, die den kommentierten Prozess bzw. die Prozesslandkarte bearbeiten dürfen. (Hintergrund: Nur diejenigen Personen, die das Bezugsobjekt des Kommentars verändern und somit den Grund/Anlass des Kommentars "beheben" können sollen die Kommentare als "gelöst" markieren bzw. diese verwerfen / löschen dürfen.)

Zum Löschen, Lösen oder Verwerfen von Kommentaren zu Prozessregister-Einträgen wird somit neben dem Schreibzugriff auf den Ordner, in dem der kommentierte Prozess bzw. die Prozesslandkarte abgelegt ist, zusätzlich mindestens eins der folgenden funktionalen Rechte benötigt:

  • bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren
  • Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren.

Besitzt ein Nutzer zusätzlich zum Schreibzugriff auf den Ordner das funktionale Recht "Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren", kann er alle Kommentare lösen, verwerfen oder löschen, die sich auf den zur Bearbeitung geöffneten Prozessregister-Eintrag beziehen. 

Besitzt ein Nutzer zusätzlich zum Schreibzugriff auf den Ordner nur das funktionale Recht "bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren", kann er nur diejenigen Kommentare lösen, verwerfen oder löschen, die sich auf den Prozesssteckbrief des zur Bearbeitung geöffneten Prozesses beziehen (nicht jedoch z.B. Kommentare zu einzelnen Bausteinen). 

Funktionales Recht (Zeilen) / →  mögliche Aktionen (Spalten)Steckbrief / Modell eines Eintrags kommentieren Kommentar zum Steckbrief des Eintrags lösen/verwerfen/löschenKommentar zu einem Modellelement (z.B. Baustein) eines Eintrags lösen/verwerfen/löschen
Zugriff über Portalfreigabenicht erlaubtnicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kannnicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann
Zugriff über Portalfreigabe, bei der Kommentieren erlaubt isterlaubt (im Viewer)nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kannnicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann
Steckbrief / Modell kommentierenerlaubt (im Viewer)nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kannnicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann

bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren

erlaubt (im Viewer und Editor)erlaubt im Steckbrief-Editor (erfordert zusätzlich Schreibzugriff auf den Ordner)nicht erlaubt, da nur der Steckbrief bearbeitet werden kann
Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentierenerlaubt (im Viewer und Editor)erlaubt im BPMN- / Classic- / Prozesslandkarten-Editor (erfordert zusätzlich Schreibzugriff auf den Ordner)erlaubt im BPMN- / Classic- / Prozesslandkarten-Editor (erfordert zusätzlich Schreibzugriff auf den Ordner)

Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen bearbeiten

Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.

Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.

Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozessregister-Einträgen benötigt werden.

Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion an Prozesskontexten

Prozesskontext-Elemente kommentieren

Zum Kommentieren von Prozesskontext-Elementen (z.B. Organisationseinheiten, Stellen) wird mindestens eine/s der folgenden Rechte bzw. Rechte-Kombinationen benötigt: 

  • Schreibzugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ
  • Lesezugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ und mindestens eines der folgenden funktionalen Rechte:
    • "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"
    • "Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren"
    • "bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren"

Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten erfassen

Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Kommentieren von Prozesskontext-Elementen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.

Kommentare zu Prozesskontext-Elementen bearbeiten

Die Bearbeitung eines Kommentars umfasst das Lösen, Löschen, Verwerfen sowie das Zurücknehmen eines Kommentars. 

Offene Kommentare zu Prozesskontext-Elementen können von ihrem Autor (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.

Zum Löschen, Lösen oder Verwerfen von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen wird Schreibzugriff auf den kommentierten Prozesskontext-Typ benötigt.

Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten bearbeiten

Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.

Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.

Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen benötigt werden.

Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion innerhalb von Portalfreigaben

Für jede Portalfreigabe kann individuell festgelegt werden, ob die Kommentarfunktion zur Verfügung steht oder nicht

Bei allen Portalfreigaben mit aktivierter Kommentarfunktion können sowohl in der Freigabe enthaltenen Prozessregister-Einträge als auch in der Freigabe enthaltene Prozesskontext-Elemente kommentiert werden. Außerdem können bei allen Freigaben mit aktivierter Kommentarfunktion sowohl Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen, als auch Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen erfasst werden. Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.

Offene Kommentare zu Prozessregister-Einträgen oder Prozesskontext-Elementen innerhalb von Freigaben können von ihrem Autor während der laufenden Browser-Sitzung zurückgenommen werden (d.h. so lange, bis nach Erfassung des Kommentars das Browser-Fenster mit dem geöffneten Portal-Link geschlossen wird). 

Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen oder Prozesskontext-Elementen innerhalb von Freigaben können von ihrem Autor während der laufenden Browser-Sitzung zurückgenommen werden (unabhängig vom Status des Eltern-Kommentars).

Kommentare können innerhalb der Portalfreigaben-Ansicht nicht gelöst, verworfen oder gelöscht werden.

Prozessnetzwerk

Im Prozessnetzwerk steht die Kommentarfunktion nicht zur Verfügung.