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Dieser Artikel richtet sich an die Fachadministratorinnen und Fachadministratoren aus Organisationen, die ihren Mandanten der PICTURE-Prozessplattform über den Rahmenvertrag zur “Prozessplattform Sachsen” beziehen. Er beschreibt die Ersteinrichtung des Erweiterungsmoduls “Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA”.

Info

Sie möchten den Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA in Ihrer Prozessplattform nutzen?
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Schritte Sie für die Ersteinrichtung der Schnittstelledes Rechtsnormenkataloges PICTURE/WALHALLA in Ihrem Bestandsmandanten durchführen solltenmüssen.

Diese Ersteinrichtung sollte Um die Ersteinrichtung vollständig vornehmen zu können, sollte diese von einem Nutzer mit Administrator-Berechtigungen durchgeführt werden.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt
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Rechtsnormenkatalog einspielen

In diesem Abschnitt finden Sie die einzelnen Schritte beschrieben, die Sie durchführen müssen, um den Rechtsnormenkatalog erstmalig in Ihre Prozessplattform einzuspielen.

Hinweis

Benötigte Berechtigungen
Um den Katalog einspielen zu können, benötigen Sie Schreibrechte auf den Prozesskontexte Prozesskontext “Rechtsgrundlagen”.
Um darüber hinaus auch die ggfs. fehlenden Attribute zur Methodenkonfiguration Ihres Arbeitsbereichs hinzuzufügen, brauchen Sie zusätzlich das funktionale Recht “Arbeitsbereich konfigurieren“.

  1. Um den Katalog in einen Arbeitsbereich Ihrer Wahl einzuspielen, wechseln Sie in diesem auf den Reiter Prozesskontext Prozesskontexte → Rechtsgrundlagen und starten über die Werkzeugleiste den Import-Assistenten. Der Assistent wird Sie durch den Rest des Import-Vorgang führenleiten.

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  1. Beim erstmaligen Einspielen des Katalogs werden erhalten Sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die nebenstehende Meldung erhalten, dass (noch) nicht alle verfügbaren Informationen des Katalogs importiert werden können. Dies ist beim erstmaligen Einspielen das erwartete Verhalten, da der Katalog Rechtsnormenkatalog ein paar eigene Attribute definiert und voraussetzt.
    Diese Meldung lässt sich leicht beheben, wenn Sie die oben angegebenen Rechte besitzen.

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  1. besondere, auf diesen zugeschnittene Attribute beinhaltet, die nicht Teil der PICTURE-Standardkonfiguration sind.

    Im folgenden Schritt beheben wir diese Meldung.

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  1. Wenn Sie den auf dem Bild markierten Kasten erweitern, in dem indem Sie auf “Informationen anzeigen” klicken, listet die Plattform Prozessplattform Ihnen genau auf, welche Attribute noch fehlen (oder ggfs. bei Ihnen anders konfiguriert sind), damit der Import informationsverlustfrei vollständig durchgeführt werden kann.
    Zusätzlich zu Neben der Auflistung, bietet Ihnen die Plattform Prozessplattform bequem die Möglichkeit, die fehlenden Attribute per Knopfdruck zu ergänzenautomatisch in Ihrer Konfiguration anzulegen.

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  1. Mit Betätigung des Buttons ist die Methodenkonfiguration Ihres aktuellen Arbeitsbereiches automatisch , um die aufgelistet aufgelisteten Attribute erweitert worden. Der gelbe Warn-Hinweis ist im Nachgang nun verschwunden und Sie können mit dem Import fortfahren, in dem indem Sie auf “Importvorschau anzeigen” klicken.

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  1. In der Vorschau wird Ihnen nun angezeigt, welche Änderungen bei dem Import des Rechtsnormenkatalogs eingespielt werden. Bei der Ersteinrichtung sollten ausschließlich Elemente hinzugefügt werden, da es sich um den ersten Import handelt.

    (die genauen Zahlen können Die genauen Anzahl der Element kann je nach Aktualität Zeitpunkt des Katalogs ggfs. vom Bild abweichen).

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  1. Imports ggf. leicht von der nebenstehenden Abbildung abweichen, da der Katalog i.d.R. wöchentlich aktualisiert wird.)

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  1. Nach einem Klick auf “Änderungen durchführen” startet der Import.
    Im Anschluss Nach Abschluss des Import-Laufs können Sie den Rechtsnormenkatalog in Ihrer Plattform Prozessplattform verwenden!.

    Wie Sie den Rechtsnormenkatalog sinnvoll verwendenbenutzen können, erfahren Sie in unserem Tutorial-Video.

Tutorial auf Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=QsyhTl7aaC4Tutorial auf Vimeovimeo.com/852937714

Rechtsnormen aus dem Katalog in Prozessen verwenden

Zur Verwendung des Rechtsnormenkatalog in Ihrer Prozessplattform, können Sie die einzelnen Rechtsnormen aus dem Katalog mit Ihren Prozessen verknüpfen.
Dazu bringt die Prozessplattform im Auslieferungszustand bereits einige passende Attribute mit, die sich für eine solche Verknüpfung anbieten. Das wären z.B.:

  • die Prozesssteckbrief-Attribute “konkrete Rechtsgrundlage” (Recht und Standards) und “Handlungsgrundlage” im Abschnitt “FIM: Attribute”.

  • das Attribut “Relevante Rechtsgrundlagen” an den PICTURE-Bausteinen

    • Einzahlung/Auszahlung durchführen,

    • Formell prüfen,

    • Inhaltlich prüfen/Entscheidung treffen,

    • spezielle Tätigkeit durchführen,

    • Vorgang zu den Akten nehmen

Falls Sie die Rechtsnormen aus dem Katalog auch an (Modell)-Elementen verwenden wollen, die im Auslieferungszustand noch kein Attribut vom Typ “Referenz auf Rechtsgrundlagen” haben, so können Sie diese einfach nach eigenen Wünschen in der Methodenkonfiguration ergänzen. Wie dies geht erfahren Sie hier: https://

vimeo.com/852937714

Attribute an Steckbriefen/Bausteinen ergänzen

Haben wir da empfehlungen?picture.atlassian.net/wiki/spaces/pppdoc320/pages/579272959/Attribute+der+Modellelementtypen+konfigurieren#Attribute-vom-Typ-%22Referenz%22

Auf diese Weise nutzen Sie die Inhalte aus dem Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA effektiv, um die für Sie relevanten Rechtsnormen in Ihren Prozessen vorzuhalten. Über die Verknüpfung in den Prozessen können Sie dort nun jederzeit die für Sie wichtigen Informationen zu den Rechtsgrundlagen abrufen.