Netzwerkordner verwalten

Ein Netzwerkordner dient als Ablageort zum Austausch von Modellen mit anderen Teilnehmern. Der "Verwalter" eines Ordners kann festlegen, welche Teilnehmer lesenden oder schreibenden Zugriff auf diesen erhalten sollen. 

Auf dieser Informationsportalseite erfahren Sie, wie Sie Netzwerkordner anlegen, bearbeiten und löschen können. Außerdem wird ausführlich auf die Konfiguration von Zugriffsberechtigungen auf eine Netzwerkordner eingegangen.

Inhaltsverzeichnis

Netzwerkordner erstellen 

ERFORDERT: NETZWERKZUGRIFF

Rufen Sie den Anlege-Dialog über das Kontextmenü im Baum auf. Geben Sie die Bezeichnung und eine Beschreibung für den zu erstellenden Ordner aus und wählen Sie aus, ob alle Mitglieder die Inhalte des Ordners lesen oder Inhalte in den Ordner hochladen können sollen.

  • Wollen Sie Ihre Inhalte allen Teilnehmern zu Verfügung stellen ("Prozessforum"), wählen Sie die Option "Inhalte herunterladen".
  • Wollen Sie eine geschlossene Arbeitsgruppe einrichten ("Prozesswerkstatt"), wählen Sie die Option "kein Zugriff" und richten Sie anschließend den Zugang für die einzelnen Gruppenmitglieder ein (vgl. Abschnitt: Zugriffsrechte auf Netzwerkordner anpassen).


Die Bezeichnung des Ordners muss eindeutig sein. Um Konflikte mit (evt. für Sie nicht sichtbaren) Ordnern anderer Teilnehmer zu umgehen, empfehlen wir den Namen der Gruppe oder Erstellers in die Ordnerbezeichnung zu integrieren.

Zum Beispiel: "Arbeitsgruppe Bürgeramt" oder "Bürgeramtsprozesse (Stadt Musterhausen)" statt "Bürgeramt"

Als Ersteller des Ordners werden Sie automatisch als dessen Verwalter eingetragen und sind damit berechtigt, diesen später umzubenennen, zu löschen und anderen Teilnehmern Zugriff auf den Ordner zu gewähren bzw. zu entziehen.

Netzwerkordner umbenennen 

ERFORDERT: VERWALTUNGSZUGRIFF AUF DEN ORDNER


Sie können nur Ordner anpassen, für die Sie als Verwalter eingetragen sind. Rufen Sie den Umbenennungsdialog über das Kontextmenü des Ordners auf. Nehmen Sie die gewünschten Änderungen an der Bezeichnung und / oder Beschreibung des Ordners vor.

Netzwerkordner löschen 

ERFORDERT: VERWALTUNGSZUGRIFF AUF DEN ORDNER


Rechtsklicken Sie auf den Ordner und wählen Sie im Kontextmenü den Löschen-Befehl aus. Nach Bestätigung der Rückfrage wird der Ordner mitsamt der von Ihnen oder anderen Teilnehmern hochgeladenen Inhalte gelöscht.

Zugriffsrechte auf Netzwerkordner anpassen 

ERFORDERT: VERWALTUNGSZUGRIFF AUF DEN ORDNER


Rufen Sie den Berechtigungsdialog per Rechtsklick auf den Ordner aus dem Kontextmenü auf. 

Die Berechtigungstabelle kombiniert eine Standardberechtigung für den Zugriff auf den Ordner mit möglichen erweiterten Berechtigungen einzelner Nutzer oder ganzer Mitglieder-Kategorien (z.B. Landkreise):

Eingestellte Standardberechtigungmögliche Einzelberechtigungen für Nutzer

lesenlesen & schreibenlesen & schreiben & verwalten
Jeder darf Inhalte lesen und schreiben

bereits enthalten

bereits enthalten
Jeder darf Inhalte lesen

bereits enthalten



Nur ausgewählte Nutzer dürfen auf Inhalte zugreifen




  • Mittels der Vorschlagsbox können Sie einem weiteren Nutzer oder einer weiteren Mitglieder-Kategorie über die Standardberechtigung hinausgehenden Zugriff auf den Ordner erlauben. 
  • Es können nur Kategorien der obersten Hierarchieebene des Mitgliederverzeichnisses Zugriff auf einen Ordner erhalten (z.B. Kommunen, Landkreise, Hochschulen)
  • Für bestehende Tabelleneinträge können Sie die Berechtigungsstufe anpassen.
  • Sie können Einträge entfernen, um sie auf die Standardberechtigung zurückzusetzen.

Für die Einzelberechtigungen stehen nur die Stufen zur Verfügung, die nicht bereits in der Standardberechtigung enthalten sind.

Berechtigungsstufe

erlaubte Aktionen

lesenlesender Zugriff auf die Inhalte des Ordners
lesen & schreibenzusätzlich: schreibender Zugriff auf die Inhalte
lesen & schreiben & verwaltenzusätzlich: Ordnerberechtigungen verwalten, Umbenennen und Löschen des Ordners

Falls ein Nutzer über eine Einzelberechtigung und über eine Mitglieder-Kategorie-Berechtigung Rechte auf einen Ordner erhalten hat wird immer das stärkere Recht gewertet.