Wie erhalte ich Mail-Benachrichtigung für Kommentare?
In Ihrem Profil können Sie einstellen ob Sie Mail-Benachrichtigungen über Kommentare erhalten wollen. Dazu klicken Sie Rechts oben auf Ihr Profilbild und wählen Profil bearbeiten aus.
Im Profil können Sie jetzt die Mail-Benachrichtigung für Kommentare im Prozessregister bzw für Kommentare von Prozesskontexten einstellen. Hierfür können Sie zwischen 3 Einstellungen wählen:
Welche Berechtigungen sind notwendig?
Damit Sie Mail-Benachrichtigungen erhalten müssen Sie folgende Berechtigungen haben:
Prozesskontexte
- Entweder Schreibrechte für den kommentierten Prozesskontext-Typ
- Oder Leserechte für den kommentierten Prozesskontext-Typ und zusätzlich das Recht "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"
Prozessregister
- Entweder Schreibrechte für den Ordner in dem der kommentierte Prozessregister-Eintrag abgelegt ist
- Oder Leserechte für den Ordner in dem der kommentierte Prozessregister-Eintrag abgelegt ist und zusätzlich das Recht "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"
Haben Sie diese Berechtigungen für Prozessregister-Einträge erhalten Sie die Benachrichtigungen, wenn Sie
- Verantwortlicher Modellierer für den Prozessregister-Eintrag sind.
- den Prozessregister-Eintrag als Favoriten markiert haben.
- den Kommentar erstellt haben.
- eine Anmerkung zum Kommentar erstellt haben.
Haben Sie die Aktion durchgeführt, die zur Benachrichtigung führt, erhalten Sie keine extra Benachrichtigung.
Für welche Aktionen erhalte ich eine Benachrichtigung?
Sie erhalten für folgende Aktionen eine Benachrichtigung:
- Ein neuer Kommentar wurde erstellt
- Eine neue Anmerkung zu einem Kommentar wurde erstellt
- Der Status eines Kommentars hat sich geändert
- Von Offen auf gelöst
- Von Offen auf verworfen
- Von Offen auf Obsolet (Durch Löschen des Bezugselements → nur bei Prozessregister-Einträgen)
- Von Obsolet auf Offen (Durch wiederherstellen älterer Versionen oder Nutzen der Undo-Funktion in Verbindung mit speichern → nur bei Prozessregister-Einträgen)