Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Bei Durchführung der folgenden Aktionen wird eine ggf. hinterlegte Wertebereichsbeschränkung durch die Prozessplattform nicht automatisch durchgesetzt, d.h. bei “Verstößen” Verstößen gegen eine solche Beschränkung wird die Aktion weder mit einer Fehlermeldung abgebrochen, noch erfolgt eine automatische Korrektur “im Hintergrund”:

  • dateibasierte Importe (PicJSON, BPMN, XProzess)

  • Importe aus dem Prozessnetzwerk

  • Wiederherstellung alter Versionen, Wiederherstellen aus dem Papierkorb, Einfügen per Zwischenablage, Umtypisieren von Bausteinen

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Was passiert, wenn eine Wertebereichsbeschränkung nachträglich definiert wird?

Wenn Sie nachträglich zu an einem bereits bestehenden Attribut eine neue Wertebereichsbeschränkung definieren oder diese ändern, so nimmt die Prozessplattform beim Speichern dieser Änderung keine Prüfung auf Verstöße der bereits erfassten Bestandsdaten auf ggf. bestehende Abweichungen von der neuen gegen die neue Beschränkung vor und korrigiert diese auch nicht automatisch. Daher Nach der Änderung kann es daher in Ihrem Datenbestand evtl. zu systematischen “Verstößen” Verstößen gegen die neue Wertebereichsbeschränkung kommen.

Um solche Abweichungen gezielt auffinden und ggf. manuell korrigieren zu können, steht Ihnen die Analyse-App Referenz-Attribute mit Verstößen gegen Wertebereichsinschränkungen suchen 3.15.2 zur Verfügung.

Was ist zu beachten, wenn im Prozesskontext-Baum Einträge verändert werden, die im Rahmen einer

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Wertebereichsbeschränkungen genutzt werden?

Bei der Bearbeitung der hierarchischen Prozesskontext-Kataloge im Modul “Prozesskontexte” können Sie Änderungen an den Prozesskontext-Daten vornehmen, die prinzipiell (Neben-)Effekte auf die unter Umständen Auswirkungen auf bestehende Wertebereichsbeschränkungen für Attribute haben können, in denen Verknüpfungen auf den jeweiligen Prozesskontext erfasst werden können. Hier erfahren Sie, wie die Prozessplattform bei solchen Änderungen verfährt:

  • Löschen von Prozesskontext-Elementen: Prozesskontext-Elemente, die in der zur Definition einer oder mehrerer WertebereichseinschränkungWertebereichsbeschränkung(en) referenziert genutzt werden (“Teilbaum-Wurzeln”), dürfen ( ebenso wie alle anderen Prozesskontext-Elemente ) bei der gelöscht werden. Hierdurch werden die WertebereichseinschränkungWertebereichsbeschränkungen, in denen dieses Element als “Teilbaum-Wurzel” genutzt wurde, implizit aufgehoben.

  • Verschieben von Prozesskontext-Elementen: Wenn ein Prozesskontext-Element verschoben (“im Baum umgehängt”) wird, das bisher in einem Teilbaum lag, der für eine Wertebereichseinschränkung Wertebereichsbeschränkung verwendet wird, so prüft die Prozessplattform nicht automatisch, ob in den Bestandsdaten erfasste Referenzen auf dieses Prozesskontext-Element hierdurch nun gegen die Wertebereichseinschränkung Wertebereichsbeschränkung verstoßen.
    Daher kann es nach solchen Veränderungen in Ihrem Datenbestand evtl. zu systematischen “Verstößen” Verstößen gegen die betroffene Wertebereichsbeschränkung kommen. Um solche Abweichungen gezielt auffinden und ggf. manuell korrigieren zu können, steht Ihnen die Analyse-App Referenz-Attribute mit Verstößen gegen Wertebereichsinschränkungen suchen 3.15.2 zur Verfügung.

Tipp: Damit Sie bei der Bearbeitung der Prozesskontext-Kataloge bestehende Wertebereichsbeschränkungen stets “im im Blick haben”haben, werden Prozesskontext-Elemente, die für die in der Definition von Wertebereichsbeschränkungen referenziert genutzt werden, in der Baumdarstellung durch Fettdruck markiert.

Zusätzlich wird oberhalb bei der Auswahl eines solchen Elements oben in der Seitenleiste mit der Attributliste ein entsprechendes Symbol angezeigt. Überfahren Sie dieses Symbol mit der Maus um zu erfahren, an welchen Attributen genau die Wertebereichsbeschränkung besteht.

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