Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Zugriffsrechte für die Arbeit mit Workflows einrichten

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Einstellen, wer WFs starten darf

  • WFs mit komplett vordefinierter Benutzerzuordnung

  • WFs mit (teilweiser) Benutzerzuordnung beim WF-Start

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Einstellen, wer Aufgaben im Rahmen von WFs bearbeiten darf

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Für die Arbeit mit Workflows müssen Sie ggf. die bestehenden Berechtigungseinstellungen für die Benutzerkonten und/oder Gruppen in Ihrem Prozessplattform-Mandanten anpassen:

Personen, die Workflow-Vorlagen verwalten sollen, benötigen eine Lizenz vom Typ “Administrator” und können entsprechende Arbeiten nur bei aktiviertem Administrator-Modus durchführen. Stellen Sie daher ggf. sicher, dass deren Benutzerkonten über die entsprechende Lizenz verfügen.

Wer einen Workflow starten darf, hängt davon ab, ob für die Workflow-Vorlage in allen Phasen eine vordefinierte Zuordnung der Akteure (Bearbeiter der durch den Workflow erstellten Aufgaben) eingestellt ist oder nicht:

  • Workflow-Vorlagen mit komplett vordefinierter Zuordnung können durch alle Nutzer gestartet werden, die über das Recht “Arbeiten mit Aufgaben“ verfügen sowie zumindest Leserecht auf das Bezugsobjekt des Workflows (Prozess/Prozesslandkarte) haben.

  • Falls die Workflow-Vorlage für mindestens eine Phase eine manuelle Auswahl der Akteure beim Workflow-Start vorsieht, kann diese Vorlage nur durch diejenigen Nutzer zum Starten eines Workflows verwendet werden, die

    • über das funktionale Recht “Berechtigungen mittels Aufgaben delegieren” verfügen und

    • für den Ordner, innerhalb dessen sich das Bezugsobjekt befindet, das Ordner-Recht “lesen & schreiben & verwalten” verfügen.

Um als Beteiligter an einem Workflow mitwirken zu können, benötigt ein Nutzer das funktionale Recht “Arbeiten mit Aufgaben“.

Tipp

Tipp: Prüfen Sie, ob Sie bestehende (Benutzer-)Gruppen um die o.g. Einstellungen erweitern können oder richten Sie ggf. neue Nutzergruppen ein. Dann ist es nicht erforderlich, diese Einstellungen für jedes Benutzerkonto einzeln vorzunehmen. Stattdessen reicht es aus, die gewünschten Nutzer als Mitglied in die o.g. Gruppen aufzunehmen.