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Mit Hilfe der Kommentarfunktion können Sie verschiedene Personen in die Arbeit an einem Prozess, einer Prozesslandkarte oder den Prozesskontexten einbeziehen und deren Anmerkungen auf einfache Art verwalten. Kommentare zu einem Prozess als Ganzes, zu einzelnen Arbeitsschritten oder zu den verknüpften Prozesskontext-Elementen können von verschiedenen Nutzern direkt im Modell erfasst werden - sogar dann, wenn sie das Modell/Element selbst nicht verändern dürfen. Erfasste Kommentare können den für ein Modell verantwortlichen Nutzern auf Wunsch durch die Prozessplattform automatisch per E-Mail-Benachrichtigung übermittelt werden. Die Kommentare an Prozesskontext-Elementen können ebenfalls per E-Mail abonniert werden. Auf dieser Seite erfahren Sie,
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Hinweis | ||
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Die im folgenden Beschriebenen Funktionen der PICTURE-Prozessplattform stehen Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie die zur Nutzung benötigten Berechtigungen besitzen. Welche Berechtigungen Sie zur Nutzung der einzelnen Kommentarfunktionen benötigen, erfahren Sie in folgendem Abschnitt: Link einfügen Falls Ihnen bestimmte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion fehlen, wenden Sie sich an den Administrator* Ihrer PICTURE-Prozessplattform, damit dieser Ihnen die nötigen Berechtigungen zuweisen kann. |
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Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Kommentierung und vor allem bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozessen und Prozesslandkarten, dass die Kommentare unverzüglich und unabhängig vom Prozess bzw. der Prozesslandkarte gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die einzige Ausnahme von diesen Umständen sind obsolete Kommentare. Obsolete Kommentare können durch das rückgängig machen oder Wiederherstellen von Änderungen oder das Wiederherstellen einer Version wieder "geöffnet" werden. |
Anhand des oben stehenden Diagrammes können Sie den Lebenszyklus eines Kommentares zu einem Prozess oder einer Prozesslandkarte nachvollziehen. Ein neu erstellter Kommentar gilt in der PICTURE-Prozessplattform als "offen". Offene Kommentare zu Prozessen oder Prozesslandkarten können auf folgende Art und Weisen erledigt werden:
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Um einen Kommentar zum Prozesssteckbrief zu erstellen, wechseln Sie zunächst in die Prozesssteckbrief-Ansicht des Prozesses. Per Klick auf das Kommentar-Symbol oben rechts in der Steckbrief-Leiste öffnet sich das Kommentarfenster zum Prozesssteckbrief. Im Kommentarfenster können Sie nun den gewünschten Kommentar erstellen. Eine detaillierte Beschreibung zu Funktionen im Kommentarfenster finden Sie hier: Kommentarleiste und Kommentarfenster nutzen.
Um einen Kommentar zu einzelnen Modell-Elementen zu erstellen, wählen Sie das gewünschte Element zunächst per Klick aus und klicken Sie danach auf das (dann erscheinende) Kommentar-Symbol. Nach dem Klick öffnet sich das Kommentarfenster, in dem Sie den Kommentar erfassen können. Eine detaillierte Beschreibung zu den verfügbaren Funktionen im Kommentarfenster finden Sie hier: Kommentarleiste und Kommentarfenster nutzen.
Offene Kommentare finden
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Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Kommentare von Prozessen und Prozesslandkarten mitgezählt werden auf die Sie mindestens Schreibzugriff haben und auf die mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen zutrifft:
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Im Prozessregister und in den Startseiten-Komponenten, die Prozesse und Prozesslandkarten auflisten (z.B. Favoriten) werden Prozesse und Prozesslandkarten mit offenen Kommentaren durch ein Kommentarsymbol markiert.
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Neben den Markierungen in der Plattform gibt es auch die Möglichkeit per E-Mail auf neue, offene Kommentare aufmerksam gemacht (→ Link E-Mail-Benachrichtigungen) zu werden. In Ihrem Nutzerprofil haben Sie die Möglichkeit selber zu entscheiden, über welche (Kommentar-) Ereignisse Sie per E-Mail informiert werden möchten und welche (Kommentar-) Ereignisse ignoriert werden sollen. Außerdem können Sie in Ihrem Profil entscheiden, ob Sie direkt über neue (Kommentar-) Ereignisse informiert werden möchten oder eine Tageszusammenfassung erhalten wollen.
Kommentare zurücknehmen, erledigen und löschen
Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozessen und Prozesslandkarten, dass die Kommentare unverzüglich und unabhängig vom Prozess bzw. der Prozesslandkarte gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. |
Im Viewer haben Sie die Möglichkeit Ihre selbst erstellten Kommentare über die Kommentarleiste oder das Kommentarfenster wieder zurückzunehmen, sofern diese noch offen sind. Diese Funktionalität können Sie z.B. nutzen, wenn Sie versehentlich einen Kommentar erstellt haben oder Fehler in Ihrem Kommentar korrigieren möchten. In dem zuletzt genannten Fall müssten Sie dann einen neuen Kommentar erstellen, nachdem Sie den fehlerhaften Kommentar zurückgenommen haben.
Im Editor haben Sie (zusätzlich) die Möglichkeit Kommentare in der Kommentarleiste und im Kommentarfenster zu erledigen oder zu löschen.
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Die Kommentar-Leiste können Sie über das Kommentar-Symbol oben links in der Kopfleiste am rechten Bildschirmrand einblenden. Das Kommentarfenster können Sie über das Kommentar-Symbol zum Erstellen eines Kommentars am Prozesssteckbrief oder an den den einzelnen Modell-Elementen öffnen.
Obsolete Kommentare
Obsolete Kommentare entstehen durch das Löschen eines kommentierten Modell-Elementes und existieren daher auch nur an Prozessen oder Prozesslandkarten. Ist ein Kommentar obsolet, konnte er nicht gelöst oder verworfen werden, da das Modell-Element, auf welches sich der Kommentar bezogen hat (Bezugsobjekt), zuvor gelöscht wurde. Ein obsoleter Kommentar gilt in der PICTURE-Prozessplattform genau wie verworfene oder gelöste Kommentare als "erledigt".
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Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen, dass die Kommentare unverzüglich gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. |
Anhand des oben stehenden Diagrammes können Sie den Lebenszyklus eines Kommentares zu einem Prozesskontext-Element nachvollziehen. Ein neu erstellter Kommentar gilt in der PICTURE-Prozessplattform als "offen". Offene Kommentare zu Prozesskontext-Elementen können auf folgende Art und Weisen erledigt werden:
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Bei beiden Varianten öffnet sich nach dem Klick auf das Kommentar-Symbol bzw. den Menüeintrag das Kommentarfenster, in dem Sie den Kommentar erfassen können. Eine detaillierte Beschreibung zu den verfügbaren Funktionen im Kommentarfenster finden Sie hier: Kommentarleiste und Kommentarfenster nutzen.
Offene Kommentare finden
Auf der Startseite der PICTURE-Prozessplattform können Sie in der Komponente "Offene Kommentare zu meinen Modellen" einsehen, wie viele offene Kommentare es zu Prozesskontext-Elementen gibt. Sobald Sie mit der Maus über "Anzahl offener Kommentare in den Prozesskontexten" fahren, wird eingeblendet, wie viele offene Kommentare es zu den einzelnen Prozesskontext-Typen, auf die Sie Schreibzugrifff haben, gibt. Per Klick auf einen der Prozesskontext-Typen wird automatisch in den entsprechenden Prozesskontext gewechselt. Im so geöffneten Prozesskontext ist die Kommentar-Leiste (automatisch) aufgeklappt und Sie können direkt alle offenen Kommentare einsehen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Kommentare von Prozesskontext-Elementen mitgezählt werden auf die Sie mindestens Schreibzugriff haben. |
Prozesskontext-Elemente mit offenen Kommentaren sind in der Prozesskontext-Hierarchie mit einem Kommentar-Symbol markiert.
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Neben den Markierungen in der Plattform gibt es auch die Möglichkeit per E-Mail auf neue, offene Kommentare aufmerksam gemacht (→ Link E-Mail-Benachrichtigungen) zu werden. In Ihrem Nutzerprofil haben Sie die Möglichkeit selber zu entscheiden, über welche (Kommentar-) Ereignisse Sie per E-Mail informiert werden möchten und welche (Kommentar-) Ereignisse ignoriert werden sollen. Außerdem können Sie in Ihrem Profil entscheiden, ob Sie direkt über neue (Kommentar-) Ereignisse informiert werden möchten oder eine Tageszusammenfassung erhalten wollen.
Kommentare zurücknehmen, erledigen und löschen
Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen, dass die Kommentare unverzüglich gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. |
Als Autor eines Kommentares haben Sie die Möglichkeit Ihre selbst erstellten Kommentare über die Kommentarleiste oder das Kommentarfenster wieder zurückzunehmen, sofern diese noch offen sind. Diese Funktionalität können Sie z.B. nutzen, wenn Sie versehentlich einen Kommentar erstellt haben oder Fehler in Ihrem Kommentar korrigieren möchten. In dem zuletzt genannten Fall müssten Sie dann einen neuen Kommentar erstellen, nachdem Sie den fehlerhaften Kommentar zurückgenommen haben.
Mit Schreibzugriff auf den kommentierten Prozesskontext haben Sie (zusätzlich) die Möglichkeit Kommentare in der Kommentarleiste und im Kommentarfenster zu erledigen oder zu löschen.
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Die Kommentar-Leiste können Sie über das Kommentar-Symbol direkt über der Prozesskontext-Hierarchie am rechten Bildschirmrand einblenden. Das Kommentarfenster können Sie über das Kommentar-Symbol zum Erstellen eines Kommentars an den einzelnen Prozesskontext-Elementen öffnen.
Kommentare zu Prozesskontexten über Kurzinformationen erstellen
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Überlegen Sie vor dem Löschen eines erledigten Kommentares, ob dieser ggf. noch zu Dokumentationszwecken am Prozess, der Prozesslandkarte oder dem Prozesskontext-Element stehen bleiben sollte. Erledigte Kommentare können vorgenommene Änderungen unter bestimmten Umständen z.B. besser nachvollziehbar machen. |
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Die Kommentarfunktion steht Ihnen auch innerhalb von Freigaben zur Verfügung, sofern Sie Kommentare in der Freigabekonfiguration erlaubt haben.
Bei der Nutzung der Kommentarfunktion innerhalb von Freigaben sind allerdings folgende Einschränkungen zu Berücksichtigen:
- Kommentare können innerhalb von Freigaben nur erfasst, aber nicht erledigt oder gelöscht werden.
- Kommentare können innerhalb von Freigaben von Ihrem Autor nur während der laufenden Browser-Sitzung zurückgenommen werden (d.h. so lange, bis nach Erfassung des Kommentars das Browser-Fenster mit dem geöffneten Portal-Link geschlossen wird).
- Bei der Erstellung eines Kommentares muss ein Nutzername angegeben werden, da auch Personen ohne eigenen Zugang zur PICTURE-Prozessplattform kommentieren können
- Kommentare zu Prozesskontext-Elementen können ausschließlich über die Kurzinformationen erfasst werden
Abgesehen von den genannten Einschränkungen können Sie die Kommentarfunktion innerhalb von Freigaben genau wie in den Abschnitten "Kommentare für Prozesse und Prozesslandkarten nutzen" und "Kommentarleiste und Kommentarfenster nutzen" beschrieben nutzen.
TODO: ab hier ggf auf separate Berechtigungsseite auslagern?
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Es kann grundsätzlich jeweils nur die neueste Version eines Prozessregister-Eintrages kommentiert werden kann. Bei der Betrachtung von alten Versionen eines Prozessregister-Eintrages steht die Kommentar-Funktion nicht zur Verfügung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen erfassen
Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum kommentieren von Prozessregister-Einträgen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Kommentare zu Prozessregister-Einträgen bearbeiten
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Funktionales Recht (Zeilen) / → mögliche Aktionen (Spalten) | Steckbrief / Modell eines Eintrags kommentieren | Kommentar zum Steckbrief des Eintrags lösen/verwerfen/löschen | Kommentar zu einem Modellelement (z.B. Baustein) eines Eintrags lösen/verwerfen/löschen |
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Zugriff über Portalfreigabe | nicht erlaubt | nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann | nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann |
Zugriff über Portalfreigabe, bei der Kommentieren erlaubt ist | erlaubt (im Viewer) | nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann | nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann |
Steckbrief / Modell kommentieren | erlaubt (im Viewer) | nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann | nicht erlaubt, da der Eintrag nicht bearbeitet werden kann |
bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren | erlaubt (im Viewer und Editor) | erlaubt im Steckbrief-Editor (erfordert zusätzlich Schreibzugriff auf den Ordner) | nicht erlaubt, da nur der Steckbrief bearbeitet werden kann |
Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren | erlaubt (im Viewer und Editor) | erlaubt im BPMN- / Classic- / Prozesslandkarten-Editor (erfordert zusätzlich Schreibzugriff auf den Ordner) | erlaubt im BPMN- / Classic- / Prozesslandkarten-Editor (erfordert zusätzlich Schreibzugriff auf den Ordner) |
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen bearbeiten
Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozessregister-Einträgen benötigt werden.
Prozesskontexte
Prozesskontext-Elemente kommentieren
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- Schreibzugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ
- Lesezugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ und mindestens eines der folgenden funktionalen Rechte:
- "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"
- "Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren"
- "bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren"
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten erfassen
Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum kommentieren von Prozesskontext-Elementen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Kommentare zu Prozesskontext-Elementen bearbeiten
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Zum Löschen, Lösen oder Verwerfen von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen wird Schreibzugriff auf den kommentierten Prozesskontext-Typ benötigt.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten bearbeiten
Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen benötigt werden.
Portalfreigaben
Für jede Portalfreigabe kann individuell festgelegt werden, ob die Kommentarfunktion zur Verfügung steht oder nicht.
Bei allen Portalfreigaben mit aktivierter Kommentarfunktion können sowohl in der Freigabe enthaltenen Prozessregister-Einträge als auch in der Freigabe enthaltene Prozesskontext-Elemente kommentiert werden. Außerdem können bei allen Freigaben mit aktivierter Kommentarfunktion sowohl Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen, als auch Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen erfasst werden. Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Offene Kommentare zu Prozessregister-Einträgen oder Prozesskontext-Elementen innerhalb von Freigaben können von ihrem Autor während der laufenden Browser-Sitzung zurückgenommen werden (d.h. so lange, bis nach Erfassung des Kommentars das Browser-Fenster mit dem geöffneten Portal-Link geschlossen wird).
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