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Hinweis

Auf dieser Informationsportalseite erfahren Sie, welche Einstellungen Sie in Ihrem Nutzerprofil treffen können, um über die für Sie relevanten Kommentar- oder Modellierungs-Ereignisse automatisch informiert zu werden. 

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Anwender mit einem eigenen Benutzerkonto in der PICTURE-Prozessplattform können sich auf Wunsch per E-Mail automatisch über für sie relevante Kommentare zu Prozessen, Prozesslandkarten und Prozesskontext-Elementen informieren lassen.

Über welche Aktionen kann ich mich per E-Mail informieren lassen?

Wenn Sie die E-Mail-Benachrichtigungsfunktion für Ihr Benutzerkonto aktiviert haben und über entsprechende Zugriffsrechte verfügen, werden Sie über folgende Ereignisse, die im Zusammenhang mit Kommentaren auftreten können, per E-Mail informiert:

  • ein neuer Kommentar wurde erfasst
  • eine neue Anmerkung zu einem Kommentar wurde erfasst
  • der Status eines Kommentars hat sich geändert
    • von "Offen" auf "Gelöst"
    • von "Offen" auf "Verworfen"
    • von "Offen" auf "Obsolet" (durch Löschen des Bezugselements; nur relevant bei Prozessen und Prozesslandkarten)
    • Von "Obsolet" auf "Offen" (durch Wiederherstellen älterer Versionen oder der Benutzung der Undo-Funktion in Verbindung mit Speichern; nur relevant bei Prozessen und Prozesslandkarten)

Wie erhalte ich E-Mail-Benachrichtigung für Kommentare?

In Ihrem Profil können Sie einstellen, ob Sie E-Mail-Benachrichtigungen über Kommentar-Ereignisse erhalten wollen. Dazu klicken Sie rechts oben auf Ihr Profilbild und wählen den Eintrag "Profil bearbeiten" aus.

Im Profil können Sie jetzt die E-Mail-Benachrichtigung für Kommentare im Prozessregister bzw. für Kommentare von Prozesskontexten einstellen. Hierfür können Sie zwischen drei Einstellungen wählen:

Welche Berechtigungen sind notwendig?

Damit Sie E-Mail-Benachrichtigungen über Kommentar-Ereignisse erhalten können, benötigen Sie zunächst folgende Zugriffsberechtigungen auf die Bezugsobjekte, welche kommentiert werden können: 

Prozessregister 

Zum Empfang der Benachrichtigungen über Kommentare zu Prozessregister-Inhalten (Prozesse, Prozesslandkarte) benötigen Sie entweder 

  • Schreibrechte für den Ordner, in dem der kommentierte Prozessregister-Eintrag abgelegt ist oder
  • Leserechte für den Ordner, in dem der kommentierte Prozessregister-Eintrag abgelegt ist und zusätzlich das Recht "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)".

Prozesskontexte

Zum Empfang der Benachrichtigungen über Kommentare zu Prozesskontext-Elementen (z.B. Organisationseinheiten, Dokumenten) benötigen Sie entweder 

  • Schreibrechte für den kommentierten Prozesskontext-Typ oder
  • Leserechte für den kommentierten Prozesskontext-Typ und zusätzlich das Recht "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"

Wie bestimmt die Prozessplattform, ob ein Kommentar-Ereignis für mich relevant ist?

Damit Sie E-Mail-Benachrichtigungen nur bzgl. der für Sie relevanten Kommentare erhalten, verschickt die Prozessplattform eine Benachrichtigung nur unter folgenden Bedingungen:

Kommenare zu Prozessen und Prozesslandkarten

Sie werden über ein Kommentar-Ereignis per E-Mail informiert, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Sie sind als "Verantwortlicher Modellierer" für den Prozessregister-Eintrag angegeben
  • Sie haben den Prozessregister-Eintrag als "Favorit" markiert
  • Sie haben den Kommentar, auf den sich das Ereignis bezieht (z.B. eine Status-Änderung), ursprünglich selbst erfasst
  • Sie haben im Verlauf der Diskussion eine Anmerkung zu dem Kommentar, auf den sich das Ereignis bezieht (z.B. eine Status-Änderung), selbst erfasst.

Kommentare zu Prozesskontext-Elementen 

Sie werden über ein Kommentar-Ereignis per E-Mail informiert, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

TODO


Grundsätzlich gilt für alle Kommentar-Ereignisse: Haben Sie die Aktion, die zu einer Benachrichtigung führen würde selbst durchgeführt, so erhalten Sie über diese Aktion keine E-Mail-Benachrichtigung.




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