Info |
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Mit Hilfe der Kommentarfunktion können Sie verschiedene Personen in die Arbeit an einem Prozess, einer Prozesslandkarte oder den Prozesskontexten einbeziehen und deren Anmerkungen auf einfache Art verwalten. Kommentare zu einem Prozess als Ganzes, zu einzelnen Arbeitsschritten oder zu den verknüpften Prozesskontext-Elementen können von verschiedenen Nutzern direkt im Modell erfasst werden - sogar dann, wenn sie das Modell/Element selbst nicht verändern dürfen. Erfasste Kommentare können den für ein Modell verantwortlichen Nutzern auf Wunsch durch die Prozessplattform automatisch per E-Mail-Benachrichtigung übermittelt werden. Die Kommentare an Prozesskontext-Elementen können ebenfalls per E-Mail abonniert werden. Auf dieser Seite erfahren Sie,
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Inhalt |
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Einsatzzwecke für die Kommentarfunktion
Die Kommentarfunktion lässt sich für vielfältige Szenarien nutzen:
- Während der Modellerstellung kann ein Modellierer "ToDo-Marker" anlegen und gezielt Teile des Modell markieren, um diese zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu prüfen, zu ergänzen, zu korrigieren etc.
- In der Phase der Qualitätssicherung kann ein Fachexperte, der das Modell zur Erteilung der fachlichen Freigabe sichtet, dem Modellierer direkt Feedback geben und auf Fehler oder Unklarheiten im Modell aufmerksam machen.
- Wenn ein Modell z.B. über das Portalmodul organisationsweit veröffentlicht ist, können die Portal-Leser Hinweise auf Fehler oder Verbesserungsvorschläge direkt im Modell kennzeichnen.
Arbeiten mit der Kommentarfunktion
Hinweis | ||
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Die im folgenden Beschriebenen Funktionen der PICTURE-Prozessplattform stehen Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie die zur Nutzung benötigten Berechtigungen besitzen. Welche Berechtigungen Sie zur Nutzung der einzelnen Kommentarfunktionen benötigen, erfahren Sie in folgendem Abschnitt: Link einfügen Falls Ihnen bestimmte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion fehlen, wenden Sie sich an den Administrator* Ihrer PICTURE-Prozessplattform, damit dieser Ihnen die nötigen Berechtigungen zuweisen kann. |
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Kommentare für Prozesse und Prozesslandkarten nutzen
Info | ||
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Im folgenden Abschnitt wird erläutert, wie Sie Kommentare zu Prozessen und Prozesslandkarten erstellen und bearbeiten können. Außerdem wird in diesem Abschnitten auf die Besonderheiten bei der Kommentierung von Prozessen und Prozesslandkarten eingegangen. |
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title | Achtung! |
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Info |
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Mit Hilfe der Kommentarfunktion können Sie verschiedene Personen in die Arbeit an einem Prozess, einer Prozesslandkarte oder den Prozesskontexten einbeziehen und deren Anmerkungen auf einfache Art verwalten. Kommentare zu einem Prozess als Ganzes, zu einzelnen Arbeitsschritten oder zu den verknüpften Prozesskontext-Elementen können von verschiedenen Nutzern direkt im Modell erfasst werden - sogar dann, wenn sie das Modell/Element selbst nicht verändern dürfen. Auf dieser Informationsportalseite erfahren Sie, wie Sie Kommentare und Anmerkungen zu Kommentaren in der Prozessplattform erstellen und bearbeiten können. Falls Sie Informationen zu E-Mail-Benachrichtigungen zu Kommentarereignissen oder den nötigen Berechtigungseinstellungen für die Kommentarfunktion suchen, lesen Sie auf den folgenden Seiten weiter: |
Tipp | ||
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Die Kommentarfunktion lässt sich für vielfältige Szenarien nutzen:
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt | ||
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Hinweis | ||
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Die im folgenden beschriebenen Funktionen der PICTURE-Prozessplattform stehen Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie die zur Nutzung benötigten Berechtigungen besitzen. Welche Berechtigungen Sie zur Nutzung der einzelnen Kommentarfunktionen benötigen, erfahren Sie auf folgender Informationsportalseite: Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion. Falls Ihnen bestimmte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion fehlen, wenden Sie sich an den/die Administrator*in Ihrer PICTURE-Prozessplattform, damit diese/r Ihnen die nötigen Berechtigungen zuweisen kann. |
Anker | ||||
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Kommentare für Prozesse und Prozesslandkarten nutzen
Info | ||
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Im folgenden Abschnitt wird erläutert, wie Sie Kommentare zu Prozessen und Prozesslandkarten erstellen und bearbeiten können. Außerdem wird in diesem Abschnitt auf die Besonderheiten bei der Kommentierung von Prozessen und Prozesslandkarten eingegangen. |
Lucidchart | ||||||||||||||||||||||||||
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Anhand des oben stehenden Diagrammes können Sie den Lebenszyklus eines Kommentares zu einem Prozess oder einer Prozesslandkarte nachvollziehen. Ein neu erstellter Kommentar gilt in der PICTURE-Prozessplattform als "offen". Offene Kommentare zu Prozessen oder Prozesslandkarten können auf folgende Art und Weisen erledigt werden:
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als "offen". Offene Kommentare zu Prozessen oder Prozesslandkarten können auf folgende Art und Weisen erledigt werden:
Aktion | Ergebnis | Bedeutung |
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Kommentar verwerfen | Der Kommentar wurde verworfen und gilt somit als erledigt | Der "To-do-Marker", das Feedback, der Fehler o.Ä. auf den der Kommentar hingewiesen hat, wurde nicht umgesetzt oder ist z.B. auf Grund von Änderungen am Prozess irrelevant geworden. |
Kommentar lösen | Der Kommentar wurde gelöst und gilt somit als erledigt | Der " TodoTo-do-Marker", das Feedback, der Fehler o.Ä. auf den der Kommentar hingewiesen hat, wurde erfolgreich umgesetzt. |
Bezugsobjekt des Kommentars löschen | Das Bezugsobjekt des Kommentars wurde | nicht umgesetzt oder ist auf Grund von Änderungen am Prozess irrelevant geworden|
Kommentar lösen | Der Kommentar wurde gelöst und gilt somit als erledigt | Der "Todo-Marker", das Feedback, der Fehler o.Ä. auf den der Kommentar hingewiesen hat, wurde erfolgreich umgesetzt. |
Bezugsobjekt des Kommentars löschen | Das Bezugsobjekt des Kommentars wurde gelöscht, der Kommentar gilt somit als erledigt | Das Element, das kommentiert wurde existiert nicht mehr, daher kann der Kommentar nicht mehr gelöst werden und ist somit irrelevant bzw. obsolet. |
Anstatt einen offenen Kommentar zu erledigen kann dieser auch gelöscht oder von seinem Autor zurückgenommen werden. Im Gegensatz zu erledigten Kommentaren werden gelöschte oder zurückgenommene Kommentare aus der Plattform entfernt und können somit nicht mehr eingesehen werden.
...
gelöscht, der Kommentar gilt somit als erledigt | Das kommentierte Element existiert nicht mehr, daher kann der Kommentar nicht mehr gelöst werden und ist somit irrelevant bzw. obsolet. |
Anstatt einen offenen Kommentar zu erledigen kann dieser auch gelöscht oder von seinem Autor zurückgenommen werden. Im Gegensatz zu erledigten Kommentaren werden gelöschte oder zurückgenommene Kommentare aus der Prozessplattform entfernt und können somit nicht mehr eingesehen werden.
Erledigte Kommentare können nicht wiedereröffnet und auch nicht mehr von Ihrem Autor zurückgenommen werden. Erledigte Kommentare können nur noch gelöscht werden (z.B. wenn sie auch zu Dokumentationszwecken nicht mehr benötigt werden).
Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Kommentierung und vor allem bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozessen und Prozesslandkarten, dass die Kommentare unverzüglich und unabhängig vom Prozess bzw. der Prozesslandkarte gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. Die einzige Ausnahme von diesen Umständen sind obsolete Kommentare. Obsolete Kommentare können durch das rückgängig machen oder Wiederherstellen von Änderungen oder das Wiederherstellen einer Version wieder "geöffnet" werden. |
Anker | ||||
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Kommentare erstellen
Hinweis | ||||
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Um Prozesse und Prozesslandkarten kommentieren zu können, benötigen Sie mindestens Lesezugriff auf den Prozess oder die Prozesslandkarte und mindestens eine der folgenden funktionalen Berechtigungen:
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...
Um einen Kommentar zum Prozesssteckbrief zu erstellen, wechseln Sie zunächst in die Prozesssteckbrief-Ansicht des Prozesses. Per Klick auf das Kommentar-Symbol oben rechts in der Steckbrief-Leiste öffnet sich das Kommentarfenster Kommentar-Fenster zum Prozesssteckbrief. Im Kommentarfenster Im Kommentar-Fenster können Sie nun den gewünschten Kommentar erstellen. Eine detaillierte Beschreibung zu Funktionen im Kommentarfenster im Kommentar-Fenster finden Sie hier: Kommentarleiste und Kommentarfenster Kommentar-Leiste und Kommentar-Fenster nutzen.
Um einen Kommentar zu einzelnen Modell-Elementen zu erstellen, wählen Sie das gewünschte Element zunächst per Klick aus und klicken Sie danach auf das (erst dann erscheinende) Kommentar-Symbol. Nach dem Klick öffnet sich das KommentarfensterKommentar-Fenster, in dem Sie den Kommentar erfassen können. Eine detaillierte Beschreibung zu den verfügbaren Funktionen im Kommentarfenster im Kommentar-Fenster finden Sie hier: Kommentarleiste und Kommentarfenster Kommentar-Leiste und Kommentar-Fenster nutzen.
Offene Kommentare finden
Auf der Startseite der
...
Prozessplattform können Sie
...
mit den Komponenten "Offene Kommentare zu meinen Modellen" und “Von mir verfasste offene Kommentare” einsehen, wie viele
...
Kommentare mit dem Status "offen" im Prozessregister (
...
zu Prozessen und Prozesslandkarten)
...
vorhanden sind.
Per Klick auf "
...
Prozessregister" wird automatisch in das Prozessregister gewechselt
...
und ein Filter ausgewählt, der als Ergebnis alle Prozesse und Prozesslandkarten zurückliefert, deren Kommentare mitgezählt wurden.
Info | ||
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Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Kommentare von Prozessen und Prozesslandkarten mitgezählt werden, auf die Sie mindestens Schreibzugriff haben und auf die mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen zutrifft:
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Info | ||
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Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Kommentare von Prozessen und Prozesslandkarten mitgezählt werden, auf die Sie mindestens Lesezugriff haben und der Kommentar von Ihnen verfasst wurde. |
Im Prozessregister und in den Startseiten-Komponenten, die Prozesse und Prozesslandkarten auflisten (z.B. Persönliche Favoriten) werden Prozesse und Prozesslandkarten mit offenen Kommentaren durch ein Kommentarsymbol kleines Kommentar-Symbol markiert.
Sobald Sie einen der Prozesse Prozess oder Prozesslandkarten eine Prozesslandkarte mit offenen Kommentaren im Viewer oder Editor öffnen, sehen Sie links oben in der Kopfleiste, wie viele offene Kommentare es zu dem Prozess oder der Prozesslandkarte genau gibt. Per Klick auf das Symbol können Sie die Kommentar-Leiste öffnen. In dieser Leiste werden alle Kommentare zum Prozess bzw. zur Prozesslandkarte angezeigt.
Außerdem werden Modell-Elemente mit offenen Kommentaren sowohl im Viewer als auch im Editor mit einem kleinen Kommentar-Symbol markiert. Per Klick auf das Symbol können Sie das Kommentar-Fenster öffnen und alle vorhandenen Kommentare zu dem Modell-Element einsehen.
Neben den Markierungen in der Plattform gibt es auch die Möglichkeit per E-Mail auf neue, offene Kommentare aufmerksam gemacht (→ Link E-Mail-Benachrichtigungen) zu gemacht zu werden. In Ihrem Nutzerprofil haben Sie die Möglichkeit selber zu entscheiden, über welche (Kommentar-) Ereignisse Sie per E-Mail informiert werden möchten und welche (Kommentar-) Ereignisse ignoriert werden sollen. Außerdem können Sie in Ihrem Profil entscheiden, ob Sie direkt über neue (Kommentar-) Ereignisse informiert werden möchten oder eine Tageszusammenfassung erhalten wollen.
Kommentare zurücknehmen, erledigen und löschen
Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozessen und Prozesslandkarten, dass die Kommentare unverzüglich und unabhängig vom Prozess bzw. der Prozesslandkarte gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. |
Im Viewer haben Sie die Möglichkeit, Ihre selbst erstellten Kommentare über die Kommentarleiste Kommentar-Leiste oder das Kommentarfenster wieder Kommentar-Fenster wieder zurückzunehmen, sofern diese noch offen sind. Diese Funktionalität können Sie z.B. nutzen, wenn Sie versehentlich einen Kommentar erstellt haben oder Fehler in Ihrem Kommentar korrigieren möchten. In dem Im zuletzt genannten Fall müssten Sie dann einen neuen Kommentar erstellen, nachdem Sie den fehlerhaften Kommentar zurückgenommen haben.
Im Editor haben Sie (zusätzlich) die Möglichkeit, Kommentare in der Kommentarleiste Kommentar-Leiste und im KommentarfensterKommentar-Fenster zu erledigen oder zu löschen.
Berücksichtigen Sie, dass in der Kommentar-Leiste alle Kommentare zum Prozess oder zur Prozesslandkarte angezeigt und bearbeitet werden können, während im Kommentarfenster im Kommentar-Fenster nur die Kommentare zu einem einzelnen Modell-Element oder zum Prozesssteckbrief angezeigt und bearbeitet werden können. Die Kommentar-Leiste können Sie über das Kommentar-Symbol oben links in der Kopfleiste am rechten Bildschirmrand einblenden. Das Kommentarfenster Das Kommentar-Fenster können Sie über das Kommentar-Symbol zum Erstellen eines Kommentars am Prozesssteckbrief oder an den den einzelnen Modell-Elementen öffnen.
Anker Obsolet Obsolet
Obsolete Kommentare
Obsolete Kommentare entstehen durch das Löschen eines kommentierten Modell-Elementes und existieren daher auch nur an Prozessen oder Prozesslandkarten. Ist ein Kommentar obsolet, konnte er nicht gelöst oder verworfen werden, da das Modell-Element, auf welches sich der Kommentar bezogen hat (Bezugsobjekt), zuvor gelöscht wurde. Ein obsoleter Kommentar gilt in der PICTURE-Prozessplattform genau wie verworfene oder gelöste Kommentare als "erledigt".
Die Besonderheit an obsoleten Kommentaren ist, dass obsolete Kommentare durch das rückgängig machen oder Wiederherstellen einer Änderung und das Wiederherstellen einer Version wieder geöffnet werden können. Dies ist bei Kommentaren, die auf eine andere Art und Weise erledigt wurden (verworfen oder gelöst) nicht möglich.
Kommentare für Prozesskontexte nutzen
Info | ||
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Im folgenden Abschnitt wird erläutert, wie Sie Kommentare zu Prozesskontext-Elementen erstellen und bearbeiten können. Außerdem wird in diesem Abschnitten auf die Besonderheiten bei der Kommentierung von Prozesskontext-Elementen eingegangen. |
Lucidchart | ||||||||||||||||||||||||||||
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Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Kommentierung und vor allem bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen, dass die Kommentare unverzüglich gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. |
Anhand des oben stehenden Diagrammes können Sie den Lebenszyklus eines Kommentares zu einem Prozesskontext-Element nachvollziehen. Ein neu erstellter Kommentar gilt in der PICTURE-Prozessplattform als "offen". Offene Kommentare zu Prozesskontext-Elementen können auf folgende Art und Weisen erledigt werden:
Aktion | Ergebnis | Bedeutung |
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Kommentar verwerfen | Der Kommentar wurde verworfen und gilt somit als erledigt | Der " |
To-do-Marker", das Feedback, der Fehler o.Ä. auf den der Kommentar hingewiesen hat, wurde nicht umgesetzt oder ist z.B. auf Grund von Änderungen |
an der Prozesskontext- |
Hierarchie oder einem Prozesskontext-Element irrelevant geworden | ||
Kommentar lösen | Der Kommentar wurde gelöst und gilt somit als erledigt | Der " |
To-do-Marker", das Feedback, der Fehler o.Ä. auf den der Kommentar hingewiesen hat, wurde erfolgreich umgesetzt. |
Anstatt einen offenen Kommentar zu erledigen kann dieser auch gelöscht oder von seinem Autor zurückgenommen werden. Im Gegensatz zu erledigten Kommentaren werden gelöschte oder zurückgenommene Kommentare aus der Plattform Prozessplattform entfernt und können somit nicht mehr eingesehen werden.
Erledigte Kommentare können nie wieder geöffnet nicht wiedereröffnet und auch nicht mehr von Ihrem Autor zurückgenommen werden. Erledigte Kommentare können nur noch gelöscht werden (z.B. wenn sie auch zu Dokumentationszwecken nicht mehr benötigt werden).
Anker PK_Kommentar_erstellen PK_Kommentar_erstellen
Kommentare erstellen
Hinweis | ||||
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Um Prozesskontext-Elemente kommentieren zu können, benötigen Sie entweder Schreibzugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ oder Lesezugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ und mindestens eines der folgenden funktionalen Rechte:
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...
Bei beiden Varianten öffnet sich nach dem Klick auf das Kommentar-Symbol bzw. den Menüeintrag das KommentarfensterKommentar-Fenster, in dem Sie den Kommentar erfassen können. Eine detaillierte Beschreibung zu den verfügbaren Funktionen im Kommentarfenster im Kommentar-Fenster finden Sie hier: Kommentarleiste und Kommentarfenster Kommentar-Leiste und Kommentar-Fenster nutzen.
Offene Kommentare finden
Auf der Startseite der
...
Prozessplattform können Sie in
...
den Komponenten "Offene Kommentare zu meinen Modellen" und “Von mir verfasste offene Kommentare” einsehen, wie viele
...
Kommentare mit dem Status "offen" es zu Prozesskontext-Elementen gibt.
Sobald Sie mit der Maus über "Prozesskontexte" in der Komponente “Offene Kommentare zu meinen Modellen” fahren, wird eingeblendet, wie viele Kommentare mit dem Status "offen" zu
...
den einzelnen Prozesskontext-Typen vorhanden sind, auf die Sie Schreibzugriff haben.
Sobald Sie mit der Maus über
...
“Prozesskontexte” in der Komponente “Von mir verfasste offene Kommentare” fahren, wird eingeblendet, wie viele
...
von Ihnen verfasste, Kommentare mit dem Status "offen" zu den einzelnen Prozesskontext-Typen vorhanden sind, auf die Sie
...
mindestens Lesezugriff haben
...
.
Per Klick auf einen der Prozesskontext-Typen wird automatisch in den entsprechenden Prozesskontext gewechselt
...
und Sie können in der aufgeklappten Kommentarleiste alle offenen Kommentare einsehen.
Info | ||
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Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Kommentare von Prozesskontext-Elementen mitgezählt werden auf die Sie mindestens Schreibzugriff haben. |
Info | ||
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Bitte berücksichtigen Sie, dass nur Kommentare von Prozesskontext-Elementen mitgezählt werden auf die Sie mindestens Schreibzugriff habenLesezugriff haben und der Kommentar von Ihnen verfasst wurde. |
Prozesskontext-Elemente mit offenen Kommentaren sind in der Prozesskontext-Hierarchie mit einem Kommentar-Symbol markiert.
Außerdem können Sie anhand des Kommentar-Symbols direkt über der Prozesskontext-Hierarchie erkennen, wie viele offene Kommentare es in dem geöffneten Prozesskontext gibt.
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Neben den Markierungen in der Plattform gibt es auch die Möglichkeit per E-Mail auf neue, offene Kommentare aufmerksam gemacht (→ Link E-Mail-Benachrichtigungen) zu gemacht zu werden. In Ihrem Nutzerprofil haben Sie die Möglichkeit selber zu entscheiden, über welche (Kommentar-) Ereignisse Sie per E-Mail informiert werden möchten und welche (Kommentar-) Ereignisse ignoriert werden sollen. Außerdem können Sie in Ihrem Profil entscheiden, ob Sie direkt über neue (Kommentar-) Ereignisse informiert werden möchten oder eine Tageszusammenfassung erhalten wollen.
Kommentare zurücknehmen, erledigen und löschen
Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie bei der Bearbeitung von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen, dass die Kommentare unverzüglich gespeichert werden. Das Erledigen, Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares kann daher nicht wieder rückgängig gemacht werden. |
Als Autor eines Kommentares haben Sie die Möglichkeit Ihre selbst erstellten Kommentare über die Kommentarleiste Kommentar-Leiste oder das Kommentarfenster wieder Kommentar-Fenster wieder zurückzunehmen, sofern diese noch offen sind. Diese Funktionalität können Sie z.B. nutzen, wenn Sie versehentlich einen Kommentar erstellt haben oder Fehler in Ihrem Kommentar korrigieren möchten. In dem zuletzt genannten Fall müssten Sie dann einen neuen Kommentar erstellen, nachdem Sie den fehlerhaften Kommentar zurückgenommen haben.
Mit Schreibzugriff auf den kommentierten Prozesskontext haben Sie (zusätzlich) die Möglichkeit Kommentare in der Kommentarleiste Kommentar-Leiste und im KommentarfensterKommentar-Fenster zu erledigen oder zu löschen.
...
löschen.
Berücksichtigen Sie, dass in der Kommentar-Leiste alle Kommentare zum geöffneten Prozesskontext angezeigt und bearbeitet werden können, während im Kommentarfenster im Kommentar-Fenster nur die Kommentare zu einem einzelnen Prozesskontext-Element angezeigt und bearbeitet werden können. Die Kommentar-Leiste können Sie über das Kommentar-Symbol direkt über der Prozesskontext-Hierarchie am rechten Bildschirmrand einblenden. Das Kommentarfenster Kommentar-Fenster können Sie über das Kommentar-Symbol zum Erstellen eines Kommentars an den einzelnen Prozesskontext-Elementen öffnen.
Kommentare zu Prozesskontexten
...
im Kurzinformationsdialog erfassen
Neben der Kommentierung von Prozesskontext-Elementen in der im Prozesskontext-Hierarchie Modul haben Sie auch die Möglichkeit, Prozesskontext-Elemente direkt an den Stellen, an denen Sie verlinkt sind (z.B. in einem Modell-Element-Steckbrief) zu kommentieren. Dazu öffnen Sie zunächst die Kurzinformationen des verlinkten Prozesskontext-Elementes per Klick auf den Link.
...
In den nun angezeigten Kurzinformationen können Sie per Klick auf "Kommentar erfassen" unten links das Kommentarfenster öffnen Kommentar-Fenster öffnen und dort einen Kommentar zum angeklickten Prozesskontextelement Prozesskontext-Element (in diesem Fall die Stelle "Schreibkraft") erfassen.
Hinweis |
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Bitte berücksichtigen Sie, dass Kommentare in den auf diese Art und Weise geöffneten Kommentarfenstern geöffneten Kommentar-Fenstern nur erstellt und zurückgenommen werden können. Das Erledigen und Löschen von Kommentaren ist an dieser Stelle nicht möglich. |
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen bearbeiten
Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozessregister-Einträgen benötigt werden.
Prozesskontexte
Prozesskontext-Elemente kommentieren
Zum Kommentieren von Prozesskontext-Elementen (z.B. Organisationseinheiten, Stellen) wird mindestens eine/s der folgenden Rechte bzw. Rechte-Kombinationen benötigt:
- Schreibzugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ
- Lesezugriff auf den entsprechenden Prozesskontext-Typ und mindestens eines der folgenden funktionalen Rechte:
- "Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)"
- "Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren"
- "bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren"
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten erfassen
Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum kommentieren von Prozesskontext-Elementen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Kommentare zu Prozesskontext-Elementen bearbeiten
Die Bearbeitung eines Kommentars umfasst das Löschen, Verwerfen sowie das Zurücknehmen bzw. Löschen eines Kommentars.
Offene Kommentare zu Prozesskontext-Elementen können von ihrem Autor (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Zum Löschen, Lösen oder Verwerfen von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen wird Schreibzugriff auf den kommentierten Prozesskontext-Typ benötigt.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontexten bearbeiten
Die Bearbeitung von Anmerkungen umfasst das Löschen und das Zurücknehmen einer Anmerkung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen können vom Autor der jeweiligen Anmerkung (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen und dem Status des Eltern-Kommentars) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Zum Löschen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum Bearbeiten von Kommentaren zu Prozesskontext-Elementen benötigt werden.
Portalfreigaben
Für jede Portalfreigabe kann individuell festgelegt werden, ob die Kommentarfunktion zur Verfügung steht oder nicht.
Bei allen Portalfreigaben mit aktivierter Kommentarfunktion können sowohl in der Freigabe enthaltenen Prozessregister-Einträge als auch in der Freigabe enthaltene Prozesskontext-Elemente kommentiert werden. Außerdem können bei allen Freigaben mit aktivierter Kommentarfunktion sowohl Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen, als auch Anmerkungen zu Kommentaren von Prozesskontext-Elementen erfasst werden. Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Offene Kommentare zu Prozessregister-Einträgen oder Prozesskontext-Elementen innerhalb von Freigaben können von ihrem Autor während der laufenden Browser-Sitzung zurückgenommen
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Kommentar-Leiste und Kommentarfenster nutzen
- Überblick: Was kann man in der Kommentarleiste machen?
- Wechseln zw. offenen und erledigten Kommentare
- Im Kommentarfenster kann man auch Kommentare erfassen
Kommentare erledigen
- Einstiegspunkt
- verschiedene Varianten erklären
Anmerkungen erstellen
- Einstiegspunkt
- ggf. Verwendungsmöglichkeiten darstellen (fachlich sinnvolle Screenshots reichen evtl.)
Kommentare und Anmerkungen zurücknehmen oder löschen
Tipp | ||
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Überlegen Sie vor dem Löschen eines erledigten Kommentares, ob dieser ggf. noch zu Dokumentationszwecken am Prozess, der Prozesslandkarte oder dem Prozesskontext-Element stehen bleiben sollte. Erledigte Kommentare können vorgenommene Änderungen z.B. besser nachvollziehbar machen. |
- Einstiegspunkte
- Differenzierung zw. zurücknehmen und löschen
Kommentare innerhalb von Freigaben nutzen
Die Kommentarfunktion steht Ihnen auch innerhalb von Freigaben zur Verfügung, sofern Sie Kommentare in der Freigabekonfiguration erlaubt haben.
Bei der Nutzung der Kommentarfunktion innerhalb von Freigaben sind allerdings folgende Einschränkungen zu Berücksichtigen:
- Kommentare können innerhalb von Freigaben nur erfasst, aber nicht erledigt oder gelöscht werden.
- Kommentare können innerhalb von Freigaben von Ihrem Autor nur während der laufenden Browser-Sitzung zurückgenommen werden (d.h. so lange, bis nach Erfassung des Kommentars das Browser-Fenster mit dem geöffneten Portal-Link geschlossen wird).
- Bei der Erstellung eines Kommentares muss ein Nutzername angegeben werden, da auch Personen ohne eigenen Zugang zur PICTURE-Prozessplattform kommentieren können
- Kommentare zu Prozesskontext-Elementen können ausschließlich über die Kurzinformationen erfasst werden
Abgesehen von den genannten Einschränkungen können Sie die Kommentarfunktion innerhalb von Freigaben genau wie in den Abschnitten "Kommentare für Prozesse und Prozesslandkarten nutzen" und "Kommentarleiste und Kommentarfenster nutzen" beschrieben nutzen.
TODO: ab hier ggf auf separate Berechtigungsseite auslagern?
Benötigte Berechtigungen zur Nutzung der Kommentarfunktion
Welche Benutzer die Kommentarfunktion verwenden dürfen und welche Informationsobjekte (Prozesse, Prozesslandkarten, Organisationseinheiten, Dokumente etc.) jeweils kommentiert werden können, ist über das Berechtigungssystem der Prozessplattform feingranular einstellbar. Hierbei sind verschiedene Einstellungen für die Module "Prozessregister" und "Prozesskontexte" möglich. Die genauen Einstellungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen sind im folgenden erläutert.
Prozessregister
Prozessregister-Einträgen kommentieren
Zum Kommentieren von Prozessregister-Einträgen (d.h. Prozessen und Prozesslandkarten) wird neben dem Lesezugriff auf den Ordner, in dem der entsprechende Prozessregister-Eintrag abgelegt ist, zusätzlich mindestens eins der folgenden funktionalen Rechte benötigt:
- Modelle und Prozesskontexte kommentieren (für Nutzer ohne Modellierungsrechte)
- bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren
- Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren
Es kann grundsätzlich jeweils nur die neueste Version eines Prozessregister-Eintrages kommentiert werden kann. Bei der Betrachtung von alten Versionen eines Prozessregister-Eintrages steht die Kommentar-Funktion nicht zur Verfügung.
Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen erfassen
Zum Erfassen von Anmerkungen zu Kommentaren von Prozessregister-Einträgen werden dieselben Berechtigungen benötigt, die auch zum kommentieren von Prozessregister-Einträgen benötigt werden.
Anmerkungen können sowohl zu offenen, als auch zu erledigten Kommentaren erfasst werden.
Kommentare zu Prozessregister-Einträgen bearbeiten
Die Bearbeitung eines Kommentars umfasst das Löschen, Verwerfen sowie das Zurücknehmen bzw. Löschen eines Kommentars.
Offene Kommentare zu Prozessregister-Einträgen können vom Autor des jeweiligen Kommentars (unabhängig von den sonstigen Berechtigungen) zu jedem Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden.
Die Funktionen zum Lösen, Verwerfen von Löschen von Kommentaren stehen grundsätzlich nur Nutzern zur Verfügung, die den kommentierten Prozess bzw. die Prozesslandkarte bearbeiten dürfen. (Hintergrund: Nur diejenigen Personen, die das Bezugsobjekt des Kommentars verändern und somit den Grund/Anlass des Kommentars "beheben" können sollen die Kommentare als "gelöst" markieren bzw. diese verwerfen / löschen dürfen.)
Zum Löschen, Lösen oder Verwerfen von Kommentaren zu Prozessregister-Einträgen wird somit neben dem Schreibzugriff auf den Ordner, in dem der kommentierte Prozess bzw. die Prozesslandkarte abgelegt ist, zusätzlich mindestens eins der folgenden funktionalen Rechte benötigt:
- bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren
- Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren.
Besitzt ein Nutzer zusätzlich zum Schreibzugriff auf den Ordner das funktionale Recht "Steckbriefe und Modelle bearbeiten und kommentieren", kann er alle Kommentare lösen, verwerfen oder löschen, die sich auf den zur Bearbeitung geöffneten Prozessregister-Eintrag beziehen.
Besitzt ein Nutzer zusätzlich zum Schreibzugriff auf den Ordner nur das funktionale Recht "bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren", kann er nur diejenigen Kommentare lösen, verwerfen oder löschen, die sich auf den Prozesssteckbrief des zur Bearbeitung geöffneten Prozesses beziehen (nicht jedoch z.B. Kommentare zu einzelnen Bausteinen).
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bestehende Steckbriefe bearbeiten und kommentieren
...
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Kommentar-Leiste und Kommentar-Fenster nutzen
Info | ||
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Im folgenden Abschnitt wird erläutert, wie Sie die verschiedenen in der Kommentar-Leiste und im Kommentar-Fenster verfügbaren Funktionen nutzen können. Es wird sowohl auf die Gemeinsamkeiten der beiden genannten Komponenten, als auch auf deren Unterschiede eingegangen. |
In der Kommentar-Leiste und im Kommentar-Fenster können Sie sich einen Überblick über vorhandene offene und erledigte Kommentare verschaffen. Über die Knöpfe oben links in der Leiste bzw. oben rechts im Fenster können Sie entscheiden, ob Sie die offenen oder die erledigten Kommentare sehen möchten. Berücksichtigen Sie dabei, dass in der Kommentar-Leiste immer alle Kommentare zum Prozess / zur Prozesslandkarte bzw. zum Prozesskontext-Typ angezeigt werden, während im Kommentar-Fenster immer nur die Kommentare zum Modell-Element, Prozesssteckbrief oder Prozesskontext-Element angezeigt werden, an dem das Kommentar-Fenster ursprünglich geöffnet wurde.
Obwohl in der Kommentar-Leiste und im Kommentar-Fenster im Wesentlichen dieselben Funktionen zur Verfügung stehen, gibt es dennoch einige Unterschiede:
Wie bereits im oberen Teil der Seite beschrieben können Kommentare nur über das Kommentar-Fenster erstellt werden. Wird das Kommentar-Fenster über einen Knopf zum Erstellen eines Kommentars geöffnet, können Sie direkt Ihren Kommentar eintippen.
Haben Sie das Kommentar-Fenster über das kleine graue Kommentar-Symbol an einem Modell-Element oder über das Menü an einem Prozesskontext-Element geöffnet, müssen Sie zunächst links oben auf "Kommentar erfassen" klicken, bevor Sie Ihren Kommentar eintippen können.
In der Kommentar-Leiste haben Sie nicht die Möglichkeit, Kommentare zu erfassen. Dafür wird an dieser Stelle an jedem Kommentar ein Link zu seinem Bezugsobjekt eingeblendet. Per Klick wird das Bezugsobjekt ausgewählt und in dem für Sie sichtbaren Bereich angezeigt.
Die Kommentar-Leiste können Sie über das "X" oben rechts wieder schließen. Außerdem können Sie zwischenzeitlich durch andere Nutzer erstellte Kommentare oder Anmerkungen per Klick auf das runde Pfeil-Symbol nachladen.
Kommentare erledigen
Offene Kommentare können sowohl in der Kommentar-Leiste, als auch im Kommentar-Fenster gelöst oder verworfen werden. Um dies zu tun, fahren Sie mit der Maus über den zu erledigenden Kommentar und klicken entweder direkt auf das Häkchen, um den Kommentar zu lösen, oder klappen das Menü über den kleinen Pfeil nach unten aus und wählen dann "Lösen" oder "Verwerfen" aus. Sobald Sie auf das Häkchen, "Lösen" oder "Verwerfen" geklickt haben, wird ein kleines Fenster eingeblendet, das Sie bestätigen müssen, um die gewünschte Aktion durchzuführen.
Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie erledigte Kommentare nicht wiedereröffnen können. Das Lösen bzw. Verwerfen eines Kommentars ist daher endgültig. |
Lösen Sie einen Kommentar, wenn Sie den "To-do-Marker", das Feedback, den Fehler o.Ä. auf den der Kommentar hingewiesen hat, erfolgreich umgesetzt haben. Verwerfen Sie einen Kommentar, wenn Sie den "To-do-Marker", das Feedback, den Fehler o.Ä. auf den der Kommentar hingewiesen hat, nicht umgesetzt haben oder dieser z.B. auf Grund von Änderungen am Prozess, der Prozesslandkarte, der Prozesskontext-Hierarchie oder dem Prozesskontext-Element irrelevant geworden ist.
Anmerkungen erstellen
Sowohl im Kommentar-Fenster als auch in der Kommentar-Leiste haben Sie die Möglichkeit, Anmerkungen zu Kommentaren zu erstellen, um z.B.
- eine Rückfrage an den Autor eines offenen Kommentars zu stellen
- einen Kommentar um weitere Informationen zu ergänzen
- eine Begründung für das Verwerfen eines Kommentars zu hinterlegen
Um die erste Anmerkung an einem Kommentar zu erstellen, fahren Sie mit der Maus über den gewünschten Kommentar und klicken Sie dann auf "Anmerkung hinzufügen".
Tippen Sie nach dem Klick Ihre Anmerkung in das erscheinende Feld ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit einem Klick auf "Anmerkung hinzufügen".
Falls bereits Anmerkungen zu dem gewählten Kommentar vorhanden sind, müssen Sie die vorhandenen Anmerkungen zunächst per Klick auf "Anmerkungen" ausklappen. Danach können Sie Ihre Anmerkung per Klick auf "Anmerkung hinzufügen" unter der letzten Anmerkung hinzufügen. Anmerkungen können auf dem gleichen Wege, wie sie ausgeklappt wurden auch wieder eingeklappt werden
Kommentare zurücknehmen oder löschen
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Überlegen Sie vor dem Löschen oder Zurücknehmen eines erledigten Kommentares, ob dieser ggf. noch zu Dokumentationszwecken am Prozess, der Prozesslandkarte oder dem Prozesskontext-Element stehen bleiben sollte. Erledigte Kommentare können vorgenommene Änderungen z.B. besser nachvollziehbar machen. |
Um einen Kommentar endgültig aus der Prozessplattform zu entfernen, können Sie den Kommentar entweder zurücknehmen oder löschen. Berücksichtigen Sie, dass Sie nur selbst erstellte, offene Kommentare zurücknehmen können, aber mit den richtigen Berechtigungen sowohl offene als auch erledigte Kommentare löschen können. Das Löschen von Kommentaren beschränkt sich nicht auf selbst erstellte Kommentare. Sie können auch Kommentare von anderen Nutzern löschen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass das Zurücknehmen oder Löschen eines Kommentares nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Kommentar wird samt Anmerkungen endgültig aus der Prozessplattform entfernt. |
Um einen Kommentar zurückzunehmen, fahren Sie mit der Maus über diesen und klicken dann rechts oben am Kommentar auf das Mülleimer-Symbol. Um einen offenen Kommentar zu löschen, fahren Sie mit der Maus über diesen, klappen Sie dann das Menü über den kleinen Pfeil nach unten aus und wählen anschließend "Löschen" aus. Bei erledigten Kommentaren wird statt des Menüs ein Mülleimer-Symbol eingeblendet, über das Sie den Kommentar löschen können. Sobald Sie auf das Mülleimer-Symbol oder "Löschen" geklickt haben, wird ein kleines Fenster eingeblendet, das Sie bestätigen müssen, um die gewünschte Aktion durchzuführen.
Nehmen Sie einen Kommentar zurück, wenn Sie diesen versehentlich erstellt haben oder Fehler in Ihrem Kommentar korrigieren möchten. In dem zuletzt genannten Fall müssten Sie dann einen neuen Kommentar erstellen, nachdem Sie den fehlerhaften Kommentar zurückgenommen haben. Löschen Sie einen Kommentar, wenn dieser keinen Nutzen mehr für andere Nutzer Ihrer Prozessplattform bietet.
Anmerkungen zurücknehmen oder löschen
Tipp | ||
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Überlegen Sie vor dem Löschen oder Zurücknehmen einer Anmerkung, ob diese ggf. noch zu Dokumentationszwecken am Prozess, der Prozesslandkarte oder dem Prozesskontext-Element stehen bleiben sollte. Genau wie erledigte Kommentare können Anmerkungen vorgenommene Änderungen z.B. besser nachvollziehbar machen. |
Um eine Anmerkung endgültig aus der Plattform zu entfernen, können Sie die Anmerkung entweder zurücknehmen oder löschen. Berücksichtigen Sie, dass Sie nur selbst erstellte Anmerkungen zurücknehmen können, aber mit den richtigen Berechtigungen auch Anmerkungen von anderen Nutzern löschen können.
Warnung | ||
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Bitte berücksichtigen Sie, dass das Zurücknehmen oder Löschen einer Anmerkung nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Anmerkung wird endgültig aus der Plattform entfernt. |
Um eine Anmerkung zurückzunehmen oder zu löschen, fahren Sie mit der Maus über die gewählte Anmerkung und klicken Sie dann auf das Mülleimer-Symbol, welches neben dem Namen des Autors eingeblendet wird. Sobald Sie auf das Mülleimer-Symbol geklickt haben, wird ein kleines Fenster eingeblendet, das Sie bestätigen müssen, um die gewünschte Aktion durchzuführen.
Nehmen Sie eine Anmerkung zurück, wenn Sie diese versehentlich erstellt haben oder Fehler in Ihrer Anmerkung korrigieren möchten. In dem zuletzt genannten Fall müssten Sie dann eine neue Anmerkung erstellen, nachdem Sie die fehlerhafte Anmerkung zurückgenommen haben. Löschen Sie eine Anmerkung, wenn diese keinen Mehrwert mehr für andere Nutzer Ihrer PICTURE-Prozessplattform bietet.
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Kommentare können innerhalb der Portalfreigaben-Ansicht nicht gelöst, verworfen oder gelöscht werden.
Prozessnetzwerk
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