Externe Datenquelle "Rechtsnormenkatalog PICTURE / WALHALLA"
Auf dieser Seite erhalten Sie detaillierte Informationen über die Datenquelle “Rechtsnormenkatalog PICTURE / WALHALLA”, auf die Sie mittels des Import-Assistenten im Modul “Prozesskontexte → Rechtsgrundlagen” zugreifen können.
Diese Funktion steht nur für Kunden zur Verfügung, die das kostenpflichtige Erweiterungsmodul “Rechtsnormenkatalog PICTURE / WALHALLA” lizensiert haben. Sie möchten die Schnittstelle nutzen, besitzen jedoch noch keine Lizenz? Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an kundenbetreuung@picture-gmbh.de!
- 1 Was ist der Rechtsnormenkatalog PICTURE / WALHALLA?
- 2 Woher stammen die Daten?
- 3 Welche Daten genau werden über diese Datenquelle bereitgestellt?
- 4 Was muss ich tun, um die Daten aus dieser Quelle in meinem Arbeitsbereich vollumfänglich nutzen zu können?
- 5 Wie oft und wann wird die Datenquelle aktualisiert?
- 6 Aufnahme zusätzlicher Rechtsnormen in den Katalog
- 7 Häufig gestellte Fragen
- 7.1 Warum sind in der Online-Ansicht mehr Rechtsnormen verfügbar als im Inhaltsverzeichnis der Prozessplattform?
- 7.2 Warum werden manche Rechtsnormen bis auf Ebene einzelner Paragraphen dargestellt, andere jedoch nicht?
- 7.3 Kann eine bestimmte Rechtsnorm zusätzlich auf Paragraphenebene angeboten werden?
Was ist der Rechtsnormenkatalog PICTURE / WALHALLA?
Mit dem “Rechtsnormenkatalog PICTURE / WALHALLA” können Sie die relevanten Gesetzestexte, auf denen das Handeln in Ihren Prozessen basiert, im Sinne eines durchgängigen Wissensmanagements direkt mit Ihrer Prozessdokumentation verknüpfen.
Der Rechtsnormenkatalog besteht aus zwei Komponenten:
Online-Rechtsinformationssystem
In einem Online-Rechtsinformationssystem (bereitgestellt vom WALHALLA Fachverlag) können Sie vollständig webbasiert auf mehr als 2.500 Vorschriften im Volltext zugreifen.
Der Katalog enthält Rechtsnormen für alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung (EU-Recht, Bundesrecht und länderübergreifende Vorschriften, Landesrecht).
Hierbei können Sie mittels der Zeitleisten-Ansicht mit integrierter Änderungsanzeige auch frühere Versionen der Vorschriften einsehen und somit Änderungen in der Rechtslage transparent nachvollziehen.
Bei Lizensierung des Erweiterungsmoduls können alle Personen, die über ein persönliches Benutzerkonto in Ihrer Prozessplattform verfügen, aus der Prozessplattform heraus bequem und uneingeschränkt diesen Online-Dienst nutzen. Ebenso sind Verlinkungen auf das Online-Rechtsinformationssystem auch in Prozessmodellen möglich, die über Portal-Freigaben (vgl. Erweiterungsmodul “Portalmodul”) veröffentlicht wurden.
Prozesskontext-Katalog “Rechtsgrundlagen” innerhalb der Prozessplattform
Innerhalb Ihrer Prozessplattform können Sie den Rechtsnormenkatalog im Modul “Prozesskontexte → Rechtsgrundlagen” als sogenannte “Externe Datenquelle” einbinden. Auf diese Weise steht Ihnen das aktuelle “Inhaltsverzeichnis” des Rechtsnormenkatalogs aus dem Online-Rechtsinformationssystem zum automatischen Import in Ihre Prozessplattform zur Verfügung. Den Prozesskontext-Katalog können Sie dazu jederzeit selbständig “auf Knopfdruck” in Ihre Prozessplattform einspielen und fortan auf gleiche Weise aktualisieren.
Somit können Sie Ihre Prozess-Steckbriefe und Prozess-Bausteine direkt mit den relevanten Vorschriften (für zahlreiche Rechtsgebiete auf Wunsch auch einzelne Paragrafen) verknüpfen (vgl. Screenshot 1).
Die Leser/-innen der Prozessdokumentation können dann bei Bedarf direkt aus dem Prozessmodell auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen zugreifen (vgl. Screenshots 2 und 3).
Woher stammen die Daten?
Eine Redaktion des WALHALLA Fachverlags, bestehend aus Jurist/-innen, Autor/-innen und Lektor/-innen, sorgt für die laufende Aktualisierung und Kuratierung des Rechtsnormenkatalogs im Online-Rechtsinformationssystem. Dazu beobachtet sie laufende Gesetzgebungsverfahren, wertet Gesetzesblätter aus und pflegt die relevanten identifizierten Inhalte in das Online-Rechtsinformationssystem ein.
Eine jeweils aktuelle Version des “Inhaltsverzeichnisses” des Rechtsnormenkatalogs wird uns durch den WALHALLA-Fachverlag einmal wöchentlich zur Verfügung gestellt. Diesen bereiten wir mittels automatisierter Verfahren auf, sodass er durch die Nutzer des Erweiterungsmoduls bei Bedarf bequem “auf Knopfdruck” in die eigene Prozessplattform importiert bzw. dort aktualisiert werden kann.
Welche Daten genau werden über diese Datenquelle bereitgestellt?
Das zum Import in die Prozessplattform bereitgestellte “Inhaltsverzeichnis” des Rechtsnormenkatalogs beinhaltet eine nach Gültigkeitsbereich untergliederte Auflistung aller Vorschriften, die im Online-Rechtsinformationssystems des WALHALLA-Fachverlags abrufbar sind. Für zahlreiche Vorschriften ist darüber hinaus auch eine Auflistung der einzelnen Paragrafen enthalten, sodass diese in der Prozessdokumentation auf Wunsch auch direkt referenziert werden können.
Vorschriften bzw. Paragrafen werden in der Prozessplattform jeweils durch einen “Rechtsgrundlagen-Steckbrief” unter “Prozesskontexte → Rechtsgrundlagen → Rechtsnormenkatalog PICTURE/WALHALLA” repräsentiert.
Folgende Attribute (Metadaten) werden zu den einzelnen Vorschriften bzw. Paragrafen bereitgestellt:
Name
Verschlagwortung
Amtliche Abkürzung
Hyperlink (Rechtsnormenkatalog)
(Der Link führt zum Volltext der Rechtsnorm im Online-Rechtsinformationssystem des WALHALLA-Fachverlags. Er ist erreichbar für Nutzer/-innen mit persönlichem Benutzerkonto in der PICTURE-Prozessplattform bzw. falls der Zugriff über eine Portal-Freigabe aus der PICTURE-Prozessplattform erfolgt.)Letzte Änderung (Beschreibung)
(Das Attribut gibt die letzten Änderungen der Rechtsnorm an. Mithilfe des hinterlegten Links können Details der Änderungen direkt im Online-Rechtsinformationssystem des WALHALLA-Fachverlags eingesehen werden.)
Was muss ich tun, um die Daten aus dieser Quelle in meinem Arbeitsbereich vollumfänglich nutzen zu können?
Benötigte Berechtigungen
Um die hier beschriebenen Erweiterung der Methodenkonfiguration vorzunehmen, benötigen Sie das funktionale Recht “Arbeitsbereich konfigurieren”.
Um alle über die Datenquelle bereitgestellten Attribute zu den einzelnen Vorschriften bzw. Paragrafen in Ihrer Prozessplattform nutzen zu können, muss zunächst die Methodenkonfiguration für den Arbeitsbereich, in dem Sie den Katalog nutzen möchten, erweitert werden. Sollte das der Fall sein, wird dies direkt im Import-Assistent als Hinweis angezeigt und Sie können die fehlenden Attribute direkt aus dem Assistenten heraus anlegen lassen.
Empfehlung
Stellen Sie in der Nutzer- und Gruppenverwaltung bzw. im Abschnitt “Sichten” der Methodenkonfiguration sicher, dass für alle Nutzer, welche den Import künftig ausführen sollen, die passenden Zugriffsrechte auf den Prozesskontext “Rechtsgrundlagen” sowie die per Änderungsliste hinzugefügten Attribute des Rechtsgrundlagen-Steckbriefs freigeschaltet sind (d.h. Schreibzugriff auf den Prozesskontext “Rechtsgrundlagen”, Zugriff auf eine Attributsicht, die Schreibrechte auf die o.g. Attribute beinhaltet).
Wie oft und wann wird die Datenquelle aktualisiert?
Eine neue Version der Datenquelle, die Sie in Ihre Prozessplattform importieren können, wird derzeit in der Regel einmal pro Woche bereitgestellt.
Die Aktualisierungen umfassen Änderungen am Datenbestand des Rechtsnormenkatalogs, die von der Redaktion des WALHALLA-Fachverlags vorgenommen werden. Dazu gehören insbesondere:
die Einarbeitung beschlossener Änderungen an bereits im Katalog enthaltenen Rechtsnormen sowie
die Aufnahme zusätzlicher Rechtsnormen in den Katalogbestand nach Ermessen der Redaktion.
Bitte beachten Sie, dass Aktualisierungen des Katalogs nicht an allen Stellen gleichzeitig sichtbar werden:
Sichtbarkeit der Änderungen im Online-Rechtsinformationssystem
Neue und geänderte Rechtsnormen stehen Ihnen in der Online-Ansicht des Katalogs unter folgender Adresse unmittelbar nach der Bereitstellung automatisch zur Verfügung:
https://picture.walhalla.de/netz/{IHRE_KENNUNG}/home
Über die Suchfunktion und die Navigation innerhalb des Katalogs können die entsprechenden Rechtsnormen daher sofort nach der Veröffentlichung gefunden werden.
(Online-Ansicht außerhalb der PICTURE-Prozessplattform)
Tipp: Die Startseite des vollständigen Online-Katalogs außerhalb der Prozessplattform erreichen Sie über folgenden Klickpfad (vgl. Screenshot):
Sichtbarkeit der Änderungen im Prozesskontext-Katalog “Rechtsgrundlagen” innerhalb der Prozessplattform
Das in Ihre Prozessplattform synchronisierte Inhaltsverzeichnis des WALHALLA-Rechtsnormenkatalogs im Modul „Prozesskontexte → Rechtsgrundlagen“ wird dagegen nicht automatisch aktualisiert.
Damit die Änderungen auch in Ihrer Prozessplattform verfügbar sind, muss eine Person mit Schreibzugriff auf den Prozesskontext „Rechtsgrundlagen“ einen Update-Import durchführen (siehe Screenshot). Erst danach werden neue oder geänderte Rechtsnormen im synchronisierten Katalogbestand der Prozessplattform sichtbar.
Aufnahme zusätzlicher Rechtsnormen in den Katalog
Der WALHALLA-Rechtsnormenkatalog wird in seiner jeweils aktuellen Fassung bereitgestellt. Die Auswahl der enthaltenen Rechtsnormen erfolgt nach fachlicher Entscheidung der Redaktion des WALHALLA-Fachverlags. Ein Anspruch auf die Aufnahme oder dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter Rechtsnormen besteht nicht.
Die Redaktion ist jedoch bestrebt, den Katalog kontinuierlich weiterzuentwickeln und um für die Anwenderinnen und Anwender relevante Rechtsnormen zu ergänzen.
Sie vermissen eine Rechtsnorm?
Wenn Sie eine für Ihre Arbeit relevante Rechtsnorm im Katalog vermissen, können Sie uns Ihren Aufnahmewunsch per E-Mail an support@picture-gmbh.de mitteilen.
Damit die Vorschrift eindeutig identifiziert werden kann, geben Sie bitte möglichst folgende Informationen an:
den vollständigen offiziellen Namen der Rechtsnorm,
die gebräuchliche Abkürzung,
eine kurze Erläuterung, weshalb die Rechtsnorm für Ihre Arbeit relevant ist (z. B. im Rahmen eines konkreten Prozessmanagement-Vorhabens),
sowie – sofern verfügbar – einen Hyperlink auf eine öffentlich zugängliche Fassung der Vorschrift.
Wann werden neue Rechtsnormen aufgenommen?
Wünsche zur Aufnahme zusätzlicher Rechtsnormen werden von der WALHALLA-Redaktion regelmäßig geprüft. Neu aufgenommene Rechtsnormen werden in der Regel zweimal jährlich gebündelt bereitgestellt:
Juni-Update (bis spätestens 30. Juni)
Dezember-Update (bis spätestens 31. Dezember)
Damit ein Aufnahmewunsch für den jeweiligen Aktualisierungszyklus berücksichtigt werden kann, muss er rechtzeitig vorliegen. Es gelten folgende Stichtage:
Geplante Bereitstellung | Stichtag für Aufnahmewünsche |
|---|---|
Juni-Update |
|
Dezember-Update |
|
Aufnahmewünsche, die nach dem jeweiligen Stichtag eingehen, können in der Regel erst im folgenden Aktualisierungszyklus berücksichtigt werden.
Vorzeitige Veröffentlichung
Sofern einzelne Rechtsnormen den redaktionellen Prüfungs- und Freigabeprozess bereits vor dem nächsten geplanten Bereitstellungstermin vollständig durchlaufen haben, können diese auch schon früher veröffentlicht werden. In diesem Fall erfolgt die Bereitstellung im Rahmen der regulären wöchentlichen Aktualisierungen des Katalogs.
Rückmeldung bei Ablehnung
Kann eine vorgeschlagene Rechtsnorm aus fachlichen oder sonstigen sachlichen Gründen nicht in den Katalog aufgenommen werden, informiert unser Support-Team die meldende Person per E-Mail, sobald die Rückmeldung der WALHALLA-Redaktion vorliegt.
Häufig gestellte Fragen
Warum sind in der Online-Ansicht mehr Rechtsnormen verfügbar als im Inhaltsverzeichnis der Prozessplattform?
Dies hat technische Gründe.
Das Modul „Prozesskontexte“ der Prozessplattform ist pro Rechtsnormenkatalog auf etwa 30.000 Einträge ausgelegt. Würden sämtliche im WALHALLA-Rechtsnormenkatalog enthaltenen Rechtsnormen einschließlich aller Einzelparagrafen in das Inhaltsverzeichnis der Prozessplattform übernommen, entstünde eine sechsstellige Anzahl von Einträgen. Dies kann derzeit technisch nicht abgebildet werden.
Daher wird für die Darstellung des Katalogs in der Prozessplattform eine Auswahl der Inhalte übernommen. Die Online-Ansicht des Katalogs steht von dieser Einschränkung unabhängig zur Verfügung und enthält stets den vollständigen Katalogbestand.
Warum werden manche Rechtsnormen bis auf Ebene einzelner Paragraphen dargestellt, andere jedoch nicht?
Auch dies hat technische Gründe.
Um die Anzahl der Einträge innerhalb der technischen Grenzen zu halten, werden nicht alle Rechtsnormen bis auf Ebene der einzelnen Paragraphen in die Prozessplattform übernommen.
Bei der Befüllung des Inhaltsverzeichnisses gelten grundsätzlich folgende Regeln:
Enthalten sind alle im Katalog verfügbaren Rechtsnormen auf EU-Ebene und Bundesebene.
Auf Landesebene wird grundsätzlich nur das Recht eines Bundeslandes übernommen. Welches Bundesland berücksichtigt wird, kann bei der Einrichtung des Katalogs festgelegt werden. In der Regel handelt es sich um das Bundesland, in dem Ihre Organisation ihren Sitz hat.
Für die grundsätzlich berücksichtigten Rechtsnormen wurde gemeinsam mit der Redaktion des WALHALLA-Fachverlags festgelegt, welche Vorschriften zusätzlich bis auf Paragraphenebene dargestellt werden. Die Auswahl basiert auf Erfahrungswerten und fachlichen Einschätzungen dazu, welche Rechtsgebiete für das Prozessmanagement besonders relevant sind.
Kann eine bestimmte Rechtsnorm zusätzlich auf Paragraphenebene angeboten werden?
Grundsätzlich ja.
Uns ist bewusst, dass die standardmäßige Auswahl nicht jeden Anwendungsfall vollständig abdecken kann. Daher halten wir innerhalb der bestehenden technischen Grenzen bewusst einen gewissen Spielraum für Erweiterungen vor.
Wenn für Ihre Arbeit eine bestimmte Rechtsnorm besonders wichtig ist und Sie diese gerne bis auf Paragraphenebene in der Prozessplattform nutzen möchten, wenden Sie sich gerne an support@picture-gmbh.de. Erläutern Sie uns dabei gerne kurz, vor welchem Hintergrund (z.B. ein Prozessmanagement-Vorhaben zu einem bestimmten Thema) die Erweiterung für Sie wichtig wäre.
Wir prüfen dann, ob eine Erweiterung möglich ist. Sofern der zusätzliche Umfang im vertretbaren Rahmen bleibt und die technischen Grenzen eingehalten werden können, kann eine Aufnahme ermöglicht werden. Wir bitten jedoch vorsorglich um Ihr Verständnis, dass ggf. nicht jeder Wunsch tatsächlich umgesetzt werden kann.